{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00028_2023-04-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223176&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3fe6ab5f513ff6e656861735815fbff6"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00028"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.04.2023  VB.2023.00028"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.04.2023  VB.2023.00028"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.04.2023  VB.2023.00028"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung | Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung. Auch eine tats\u00e4chlich bestehende ADHS-Erkrankung w\u00fcrde \u2013 mindestens vorliegend \u2013 nicht zwingend zu einer Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung f\u00fchren, da die JVA P\u00f6schwies imstande w\u00e4re, den Beschwerdef\u00fchrer bei einer einschl\u00e4gigen Diagnose entsprechend zu medikamentieren. Die vermeintliche Ungleichbehandlung bzw. die Unzufriedenheit des Beschwerdef\u00fchrers im Zusammenhang mit der Verteilung der Arbeiten in der JVA P\u00f6schwies macht eine Versetzung ebenso wenig erforderlich. Auf eine Versetzung gem\u00e4ss \u00a7 58 Abs. 3 JVV hat der Beschwerdef\u00fchrer von vornherein keinen Anspruch. Ohnehin h\u00e4tte eine Versetzung aufgrund dieser Bestimmung nicht nur dem Kontakt mit der Familie oder anderen wichtigen Bezugspersonen zu dienen. Vielmehr m\u00fcsste dadurch auch (kumulativ) die Wiedereingliederung erleichtert werden. Diesem Aspekt kommt vorliegend (noch) keine relevante Bedeutung zu. Zudem verh\u00e4lt sich der Beschwerdef\u00fchrer widerspr\u00fcchlich, wenn er als bevorzugte Vollzugsanstalten auch solche nennt, die von den angeblichen Wohnorten seiner Familie und seiner Bekannten (noch) weiter entfernt sind als die JVA P\u00f6schwies (E. 3.2). Abweisung des Gesuchs um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung infolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Beschwerde (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:53:55", "Checksum": "dd81b4c5e6e61c3909fbeb28b859a6d2"}