{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00038_2023-05-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223196&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "55ad419b5485a13a176985d3152ea005"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00038"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.05.2023  VB.2023.00038"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.05.2023  VB.2023.00038"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.05.2023  VB.2023.00038"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Freih\u00e4ndige Vergabe eines branchenspezifischen Softwarepakets nach Fusion an eine der beiden bisherigen Leistungserbringerinnen. Das freih\u00e4ndige Verfahren, bei welchem die Auftraggeberin einen Auftrag ohne Ausschreibung direkt vergibt (Art. 12 Abs. 1 lit. c IV\u00f6B), ist im von Staatsvertr\u00e4gen nicht erfassten Bereich f\u00fcr Auftragswerte bis Fr. 100'000.- bei Lieferungen, bis Fr. 150'000.- bei Dienstleistungen und Bauarbeiten des Baunebengewerbes sowie bis Fr. 300'000.- bei Bauarbeiten des Bauhauptgewerbes vorgesehen (Art. 12bis Abs. 2 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1bis und Anhang 2 IV\u00f6B). Oberhalb dieser Schwellenwerte ist die freih\u00e4ndige Beschaffung nur beim Vorliegen einer der gesetzlichen Ausnahmen von \u00a7 10 Abs. 1 SubmV zugelassen. F\u00fcr die Wahl des richtigen Verfahrens massgebend ist demnach einerseits die Art und andererseits der Wert des zu vergebenden Auftrags (E. 4.1). Bei gemischten Auftr\u00e4gen ist nach der Rechtsprechung festzustellen, welchem Teil der Charakter der Haupt- und welchem derjenige der Nebenleistung zukommt (sogenannte Schwergewichts- oder Pr\u00e4ponderanztheorie), wobei massgeblich auf den jeweiligen Auftragswert abgestellt wird. Die Beschaffung wurde demgem\u00e4ss zutreffend als Dienstleistungsauftrag qualifiziert (E. 4.2). Der Auftragswert ist bei der Wahl des richtigen Verfahrens durch eine vorg\u00e4ngige Sch\u00e4tzung zu bestimmen. Eine solche Sch\u00e4tzung darf nicht zu knapp ausfallen, damit dadurch die Bestimmungen \u00fcber die Schwellenwerte nicht umgangen werden k\u00f6nnen. Zudem ist die Sch\u00e4tzung zwingend vor Einholung der Offerten vorzunehmen. Es bestand vorliegend mit Blick auf den Auftragswert kein Raum f\u00fcr eine freih\u00e4ndige Vergabe (E. 4.3). Im Weiteren erwies sich die freih\u00e4ndige Auftragsvergabe auch nicht gest\u00fctzt auf den Ausnahmetatbestand von \u00a7 10 Abs. 1 lit. c SubmV als zul\u00e4ssig. Zwar wurden zur Begr\u00fcndung zu Recht technische Besonderheiten angef\u00fchrt, doch lagen solche auch bei der Beschwerdef\u00fchrerin vor. Dar\u00fcber hinaus k\u00e4me die Ausnahmeregel von \u00a7 10 Abs. 1lit. c SubmV ohnehin nur zum Tragen, wenn die Vergabe der fr\u00fcher erbrachten Leistung in einem rechtskonformen Verfahren erfolgt w\u00e4re, was vorliegend nicht der Fall ist (E. 5).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:54:03", "Checksum": "466257a466395b7cf55a860296888f19"}