{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-09-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00051_2023-09-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223496&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5dc0e167ef37e85fd085687f0efa0404"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00051"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.09.2023  VB.2023.00051"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.09.2023  VB.2023.00051"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.09.2023  VB.2023.00051"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung (R\u00fcckstufung) | R\u00fcckstufung: Aktualisiertes Integrationsdefizit? [Der heute 37-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrer kam als Kleinkind in die Schweiz. Hier h\u00e4ufte er immense Schulden an, welche sich im Zeitpunkt der ausl\u00e4nderrechtlichen Verwarnung im Jahr 2020 auf Fr. 767'973.- beliefen. Gest\u00fctzt auf die damalige Schuldenh\u00f6he von Fr. 659'443.- wurde seine Niederlassungsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft im Jahr 2022 auf eine Aufenthaltsbewilligung zur\u00fcckgestuft; ferner erfolgte die R\u00fcckstufung wegen Straff\u00e4lligkeit bzw. der Nichtbeachtung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung.] Zu den Voraussetzungen der R\u00fcckstufung im Allgemeinen (E. 2). Mutwillige Schuldenwirtschaft als Integrationsdefizit (E. 3). Entwicklung der Schuldensituation des Beschwerdef\u00fchrers: Korrektur der H\u00f6he der Verlustscheinforderungen soweit es sich nachgewiesenermassen um Neubetreibung alter Forderungen handelt (E. 4.3). In einer Zeitspanne von zwei Jahren kam es nominell zu einer Verringerung der Schuld (minus Fr. 95'000.-). Dies ist u.a. auf R\u00fcckzahlungen durch den Beschwerdef\u00fchrer zur\u00fcckzuf\u00fchren, was diesem zugute zu halten ist. Auch Gl\u00e4ubigerverzichte m\u00fcssen zugunsten des Schuldners ber\u00fccksichtigt werden, sofern dieser nachweist, dass er sich an die Zahlungsvereinbarungen h\u00e4lt. Vorliegend ist davon auszugehen, dass die Gl\u00e4ubigerverzichte durch Verzug des Beschwerdef\u00fchrers mit den Ratenzahlungen hinf\u00e4llig geworden sind. Positiv zu w\u00fcrdigen ist indes, dass der Beschwerdef\u00fchrer seit April 2022 einer Festanstellung nachgeht. Damit zeigte die Verwarnung zumindest teilweise die beabsichtigte Wirkung. Allerdings hielt sich der Beschwerdef\u00fchrer mit bloss unregelm\u00e4ssigen Ratenzahlungen nicht an die Abmachungen mit den f\u00fcr eine Schuldensanierung Hand bietenden Gl\u00e4ubiger. In Anbetracht der immensen Schulden in der H\u00f6he von \u00fcber Fr. 670'000.- besteht grunds\u00e4tzlich ein gravierendes Integrationsdefizit. Indessen kam es in der Zwischenzeit unter dem Druck des R\u00fcckstufungsverfahrens zu einer gewissen Stabilisierung derSchuldensituation (E. 4.4). Fehlender Zusammenhang der Spielsucht des Beschwerdef\u00fchrers mit der Verschuldung. Bejahung der Mutwilligkeit (E. 4.5). R\u00fcckstufung aufgrund strafbarer Handlungen (E. 5): Kein Verstoss gegen das Dualismusverbot (E. 5.3). Nebst der Verurteilung zu zwei Freiheitsstrafen (36 Monate im Jahr 2021 und 14 Monate im Jahr 2008) erwirkte der Beschwerdef\u00fchrer in den letzten acht Jahren 56 aktenkundige Strafbefehle, in welchem ihm Bussen von total Fr. 14'430.- auferlegt werden mussten. Zwar wurden mit den zahlreichen Strafbefehlen lediglich \u00dcbertretungen geahndet: Die Vielzahl und die Persistenz der Delikte \u00fcber Jahre hinweg, wobei sich auch nach der Verwarnung keine Besserung zeigte, zeigen ein erhebliches und auch aktualisiertes Integrationsdefizit des Beschwerdef\u00fchrers (E. 5.4). Trotz positiver Entwicklung der beruflichen und wirtschaftlichen Situation besteht nach wie vor ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der R\u00fcckstufung der Bewilligung des Beschwerdef\u00fchrers, womit sich die Massnahme als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweist (E. 5.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:00:15", "Checksum": "03ffe84ece4e21acce7e453e04161a0e"}