{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00054_2023-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223727&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3b8b996c1cb5e629774674d1f8c107c0"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00054"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00054"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00054"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00054"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bauverbot in Pufferzone f\u00fcr Flachmoor und Aue von nationaler Bedeutung; Zul\u00e4ssigkeit von Umbau und Umnutzung des Erdgeschosses eines bestehenden Gesch\u00e4ftshauses. Das streitbetroffene Geb\u00e4ude \u00fcberstellt im Nordosten knapp den nationalen Moor- sowie den nationalen Auenperimeter gem\u00e4ss den Bundesinventaren und befindet sich in der Zone IIS1 Naturschutzumgebungszone, wo gem\u00e4ss Ziff. 4 und Ziff. 4.3 SVO das Errichten von Bauten und Anlagen sowie Gel\u00e4ndever\u00e4nderungen und Ablagerungen aller Art sowie Nutzungen, die mit den Zielen des Moorschutzes und des Auenschutzes nicht im Einklang stehen, verboten sind (E. 2.4.2).  Mit Blick auf die SVO vom 24. April 2017 handelt es sich beim Gesch\u00e4ftshaus um eine nachtr\u00e4glich rechtswidrig gewordene Baute \u2013 es d\u00fcrfte in der vorliegenden Form nicht mehr neu erstellt werden. Die Bauzone wird im Bereich der Pufferzone nun von einem naturschutzrechtlichen Bauverbot \u00fcberlagert. Rechtm\u00e4ssig erstellte Bauten und Anlagen lassen sich im Rahmen der (einfachen) Besitzstandsgarantie weiternutzen und unterhalten. Nicht gesch\u00fctzt ist die Umwandlung einer rechtm\u00e4ssigen in eine inzwischen unrechtm\u00e4ssig gewordene Nutzung. Ebenso wenig erm\u00f6glicht die (einfache) Besitzstandsgarantie bauliche Erweiterungen oder neue Nutzungen. Ziff. 4 und Ziff. 4.3 SVO haben zur Folge, dass im innerhalb der St\u00f6rungspufferzone von 10 m liegenden Geb\u00e4udeteil bauliche Massnahmen, die \u00fcber den Unterhalt des Geb\u00e4udes hinausgehen, sowie bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit neuen Nutzungen \u2013 insbesondere neuen, intensiveren Nutzungen \u2013 nicht bewilligungsf\u00e4hig sind (E. 2.4.4). Dar\u00fcber hinaus sind die neu geplanten Bankett- und Nachtlokalnutzungen auch als Nutzungen nach Ziff. 4 und Ziff. 4.3 SVO, die mit den Zielen des Moorschutzes und des Auenschutzes nicht im Einklang stehen, unzul\u00e4ssig (E. 2.4.5). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:10:57", "Checksum": "da11b3e5808cd60f6e3b1da38687bb8e"}