{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00059_2024-06-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224093&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b75443f8d703d65c7a7f58b5b3dc30a9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00059"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.06.2024  VB.2023.00059"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.06.2024  VB.2023.00059"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.06.2024  VB.2023.00059"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostengutsprache f\u00fcr eine ausserkantonale Schulung | [Die 2008 geborene Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden verf\u00fcgt \u00fcber eine Swiss Olympic Talent Card Regional in der Sportart Ski Alpin und besuchte im Schuljahr 2022/2023 eine 1. Sekundarklasse in der Sportmittelschule Engelberg; im Fr\u00fchjahr ersuchten ihre Eltern um \u00dcbernahme der Kosten der ausserkantonalen Schulung.] Kinder und Jugendliche, die noch volksschulpflichtig sind und eine sportliche oder k\u00fcnstlerische Hochbegabung aufweisen, haben grunds\u00e4tzlich keinen Anspruch auf Besuch einer (ausserkantonalen) Talentschule (E. 2.2 und E. 3.2). Der Regierungsrat kann jedoch f\u00fcr besonders begabte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder Rahmenbedingungen bewilligen (E. 2.3). Der Kanton Z\u00fcrich ist zudem der Interkantonalen Vereinbarung f\u00fcr Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten f\u00fcr Hochbegabte beigetreten. Dies erm\u00f6glicht ihm gerade im Bereich der F\u00f6rderung von Sporttalenten auch auf die (anerkannten) Angebote in anderen Kantonen zur\u00fcckzugreifen, wobei er seine Zahlungsbereitschaft an die \"Bedingung\" einer vorg\u00e4ngigen Kostengutsprache durch das zust\u00e4ndige Amt gekn\u00fcpft hat (E. 2.4). Die Bildungsdirektion durfte die Kriterien f\u00fcr die Erteilung einer solchen Kostengutsprache festlegen (E. 3.2). Die strittigen Kriterien einer fehlenden gleichwertigen Alternative im Kanton und der guten Erreichbarkeit des ausserkantonalen Schulangebots erweisen sich als sachgerecht und ergeben sich im \u00dcbrigen ohnehin bereits (sinngem\u00e4ss) aus der Praxis des Bundesgerichts zu Art. 19 BV sowie aus \u00a7 10 und \u00a7 11 Abs. 1 VSG (E. 3.3). Die Reisewege, die die Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden im Fall des Besuchs einer kantonalen Talentschule w\u00f6chentlich zur\u00fccklegen m\u00fcsste, sind f\u00fcr eine 16-j\u00e4hrige Sch\u00fclerin unzumutbar und lassen die betrachteten Schull\u00f6sungen nicht mehr als gleichwertig erscheinen. Gelangen die Vorinstanzen unter Ber\u00fccksichtigung namentlich der fiktiven Reisezeiten von der Sportmittelschule Engelberg zum RLZ Hoch-Ybrig zum gegenteiligen Schluss,\u00fcberschreiten sie das ihnen zukommende Ermessen (E. 3.4.3 f.). Nachdem die \u00fcbrigen Voraussetzungen f\u00fcr eine Schulgeld\u00fcbernahme durch den Kanton unstreitig erf\u00fcllt sind, ist der Beschwerdegegner zu verpflichten, die strittige Kostengutsprache zu erteilen (E. 3.5).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:27", "Checksum": "ef4212fdce9ef4a06bd75b1480c05cfd"}