{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00075_2023-03-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223128&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "02010daea4217dddf3224da8d8a2263e"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00075"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.03.2023  VB.2023.00075"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.03.2023  VB.2023.00075"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.03.2023  VB.2023.00075"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verpflichtungskredit f\u00fcr den Neubau der Fl\u00fcchtlingsunterkunft \"Einfaches Wohnen\" | [Die Vorinstanz hob einen Beschluss auf, mit dem der Gemeinderat eine Kosten\u00fcberschreitung im Umfang von rund 28 Prozent gegen\u00fcber dem von den Stimmberechtigten genehmigten Objektkredit als gebunden qualifiziert hatte. Rekurs gef\u00fchrt hatte die Rechnungspr\u00fcfungskommission der Gemeinde.] In Stimmrechtssachen sind Gemeindebeh\u00f6rden zur Ergreifung eines Rechtsmittels berechtigt, wenn ihnen in der im Streit liegenden Stimmrechtssache besondere Aufgaben zukommen, die sie mit der Erhebung des Rechtsmittels verfolgen (E. 2.3). Vorliegend war die Rechnungspr\u00fcfungskommission als betroffene Gemeindebeh\u00f6rde rekursberechtigt (E. 2.4). Das streitgegenst\u00e4ndliche Projekt w\u00e4re bereits zum Zeitpunkt der Urnenabstimmung, mit der es beschlossen wurde, nicht zum veranschlagten Preis umsetzbar gewesen. Der Gemeinderat h\u00e4tte bei pflichtgem\u00e4sser Sorgfalt voraussehen m\u00fcssen, dass ein h\u00f6herer Verpflichtungskredit notwendig ist. Die Mehrausgaben sind deshalb als neu zu qualifizieren (E. 3.6). Der an der Urne beschlossene Verpflichtungskredit leidet an einem urspr\u00fcnglichen Mangel. Die Bestimmungen \u00fcber die Einholung eines Zusatzkredits sind auf diese Konstellation nicht anwendbar (E. 4.4). Sollte der Gemeinderat am streitgegenst\u00e4ndlichen Projekt festhalten wollen, h\u00e4tte er den Stimmberechtigten an der Urne einen neuen, ausreichend bemessenen Verpflichtungskredit zu unterbreiten (E. 4.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:53:34", "Checksum": "2cc32de9a9f406ac9cbfd14ca4c85743"}