{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00087_2023-06-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223328&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e18e91ac845c5f792bc6f776b31e628b"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00087"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2023.00087"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2023.00087"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2023.00087"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaub | Urlaub. Strafvollzug: Verweigerung von Beziehungsurlaub wegen Fluchtgefahr. Bei der Beurteilung der Fluchtgefahr durfte ber\u00fccksichtigt werden, dass der Beschwerdef\u00fchrer sich bereits einmal durch Flucht ins Ausland dem Strafvollzug entzogen hatte und erst nach internationaler Ausschreibung verhaftet werden konnte (E. 4. 2). Trotz der aktuell vom Beschwerdef\u00fchrer als ausgepr\u00e4gt beschriebenen Beziehungen zur Familie liegen keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine derart ver\u00e4nderte und intensivierte Beziehung vor, welche seine letzte Flucht als nicht relevant darzustellen vermochten (E. 4.3). Obwohl es nur noch wenige Monate bis zur m\u00f6glichen bedingten Entlassung sind und der Strafvollzug deshalb als fortgeschritten gelten kann, f\u00e4llt die Auslandflucht des Beschwerdef\u00fchrers gravierend ins Gewicht und relativiert die fortgeschrittene Strafvollzugsdauer. Die Vorinstanz durfte dem \u00f6ffentlichen Interesse an der vollst\u00e4ndigen Strafverb\u00fcssung hohes Gewicht beimessen (E. 4.4). Die Aussicht, zus\u00e4tzlich zur Strafverb\u00fcssung aus der Schweiz ausgeschafft zu werden, erh\u00f6ht zudem die Fluchtgefahr (E. 4.5). Von einer Begleitperson, welche den Urlaub begleitet, kann kein physischer Einsatz zur Verhinderung einer Flucht verlangt werden. Die st\u00e4ndige Begleitung durch die Polizei ist schliesslich weder vorgesehen noch verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.7). Abweisung. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:55:04", "Checksum": "2d32d7631e75273065cedd3bc259fe0a"}