{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00095_2023-10-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223543&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=97&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ae19c5441f02ef418fdc863fbf214ee1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00095"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.10.2023  VB.2023.00095"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.10.2023  VB.2023.00095"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.10.2023  VB.2023.00095"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligung der Halbgefangenschaft | Voraussetzungen der Verb\u00fcssung einer Freiheitsstrafe in Halbgefangenschaft. Es ist zul\u00e4ssig, die Bewilligung der Halbgefangenschaft davon abh\u00e4ngig zu machen, dass die verurteilte Person kooperiert und Art und Umfang ihrer Arbeitst\u00e4tigkeit sowie ihre Arbeitszeiten so gut wie m\u00f6glich darlegt (E. 2). Es ist grunds\u00e4tzlich unerheblich, ob die zur Strafverb\u00fcssung in Halbgefangenschaft vorausgesetzte Arbeitst\u00e4tigkeit in selbst\u00e4ndiger oder unselbst\u00e4ndiger Stellung erfolgt. Massgebend ist, ob mit hinreichender Sicherheit von einer geregelten Arbeitst\u00e4tigkeit im geforderten Umfang ausgegangen werden kann, wobei die verurteilte Person als Gesuchstellerin nach \u00a7 7 Abs. 2 lit. a VRG zur Mitwirkung bei der Sachverhaltserstellung verpflichtet ist (E. 3.3). Vorliegend war das Bestehen einer geregelten Arbeitst\u00e4tigkeit des Beschwerdef\u00fchrers von mindestens 20 Stunden pro Woche f\u00fcr die von ihm und seiner Ehefrau gehaltenen Einmann-Gesellschaften anhand seiner Vorbringen und der im Recht liegenden Beweismittel nicht hinreichend dargetan (E. 3.4). Abweisung eines Sistierungsgesuchs zwecks Stellensuche (E. 4) und Ansetzung eines neuen Strafantrittstermins (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:51:26", "Checksum": "9b6b94b2503a67cf6c4d7c7be6a07166"}