{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00115_2023-04-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223195&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fafbdf8f7a2f2cd109696e7ad1ab3a06"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00115"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.04.2023  VB.2023.00115"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.04.2023  VB.2023.00115"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.04.2023  VB.2023.00115"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Die erste Zuschlagsverf\u00fcgung wurde vom VGr wegen mangelhafter Begr\u00fcndung aufgehoben und die Sache zur\u00fcckgewiesen. Darauf holte die Vergabebeh\u00f6rde erneut s\u00e4mtliche Referenzausk\u00fcnfte ein und bewertete diese. Streitpunkt war bereits im ersten Verfahren und ist erneut die Bewertung ausgebliebener Referenzausk\u00fcnfte mit 0 Punkten.  Im vorliegenden Einzelfall erwies sich dieses Vorgehen beim zweiten Durchlauf als unzul\u00e4ssig, nachdem die Beschwerdef\u00fchrerin bei der ersten Abfrage f\u00fcr diese Referenz die Maximalpunktzahl erhalten hatte. Bei dieser Ausgangslage durfte die Beschwerdegegnerin erstens die bei der zweiten Abfrage ausgebliebene Referenzauskunft nicht zum Nachteil der Beschwerdef\u00fchrerin bewerten. Zweitens durfte sie genauso wenig die bei der ersten Abfrage erteilte Auskunft bei der Bewertung unber\u00fccksichtigt lassen, zumal es sich \u2013 auch nach Aufhebung des ersten Zuschlagsentscheids durch das Verwaltungsgericht und R\u00fcckweisung an die Beschwerdegegnerin \u2013 immer noch um dasselbe Submissionsverfahren handelte. In dieser speziellen Konstellation war die Beschwerdegegnerin dazu gehalten, bereits bekannte Sachverhalte bei der Bewertung zu ber\u00fccksichtigen. Folglich h\u00e4tte sie die Referenz 2 gleich wie bei der ersten Abfrage mit 5 Punkten oder \u2013 angenommen diese w\u00e4re wie die Referenz 1 bei der zweiten Abfrage ebenfalls etwas tiefer ausgefallen \u2013 wenigstens mit 4,85 Punkten bewerten m\u00fcssen (E. 4). Gutheissung und Zuschlagserteilung an die Beschwerdef\u00fchrerin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:54:01", "Checksum": "7f8ebb4913d780f7ce61a2dcc80a1ca7"}