{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00119_2023-05-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223222&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "414c23b87b57566716ef53d4ea56b0b7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.05.2023  VB.2023.00119"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.05.2023  VB.2023.00119"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.05.2023  VB.2023.00119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kosten\u00fcbernahme Privatschule | [Die Vorinstanz verpflichtete die Beschwerdef\u00fchrerin zur \u00dcbernahme der Schulkosten des Sohns der Beschwerdegegnerschaft an einer von dieser frei gew\u00e4hlten Privatschule f\u00fcr die Zeit ab 1. Juni 2022 bis Mitte Juli 2023, weil der Schulwechsel zur Wahrung des Wohls des Knaben erforderlich gewesen und den Eltern nichts anderes \u00fcbriggeblieben sei.] Entschliessen sich die Eltern bei Uneinigkeit in eigener Kompetenz f\u00fcr eine bestimmte Schulung und melden sie ihr Kind eigenm\u00e4chtig in einer Privatschule an, wird die Schulgemeinde praxisgem\u00e4ss bloss dann kostenpflichtig, wenn sie es vers\u00e4umt hatte, eine notwendige Massnahme anzuordnen, sodass die privaten Massnahmen unerl\u00e4sslich waren (E. 4.4). Hiervon ist vorliegend auszugehen, nachdem die Beschwerdef\u00fchrerin trotz des offenkundigen besonderen Bildungsbedarfs des Sohns der Beschwerdegegnerschaft und dessen gesundheitsbedingten Ausbleibens vom Unterricht monatelang unt\u00e4tig blieb. Zu ber\u00fccksichtigen ist ausserdem, dass der Knabe schon einmal w\u00e4hrend mehrerer Wochen nicht zur Schule gegangen war und danach w\u00e4hrend eines ganzen Schuljahrs im Sinn einer Notl\u00f6sung auf Kosten der Eltern eine Privatschule besucht hatte, was gem\u00e4ss der Beschwerdegegnerschaft dazu f\u00fchrte, dass er heute empfindliche Bildungsl\u00fccken aufweist (zum Ganzen E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:54:17", "Checksum": "d0bd5d7c7318ca91845f89555b6f3555"}