{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00132_2023-05-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223241&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "525c29abfee342b5283436f221607024"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00132"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.05.2023  VB.2023.00132"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.05.2023  VB.2023.00132"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.05.2023  VB.2023.00132"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz | [Der Gef\u00e4hrder wendet - zu Recht - nichts ein gegen den Schluss des Zwangsmassnahmengerichts, wonach ein Fortbestand der Gef\u00e4hrdung der von ihm (dem Gef\u00e4hrder) getrennt lebenden Ehegattin glaubhaft sei. Er h\u00e4lt jedoch die vom Zwangsmassnahmengericht verl\u00e4ngerten Betret- und Kontaktverbote f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.] Die Berechtigung eines auf die n\u00e4here Wohnumgebung der gef\u00e4hrdeten Person beschr\u00e4nkten Betretverbots ergibt sich bereits aus der fortbestehenden Gef\u00e4hrdungssituation. Der Gef\u00e4hrder hat der gef\u00e4hrdeten Person vorliegend nicht nur in unmittelbarer N\u00e4he ihres Wohnhauses, sondern auch bei von dieser frequentierten Einkaufsl\u00e4den und am Bahnhof aufgelauert. Als alleinerziehende und berufst\u00e4tige Mutter eines Kleinkinds ist die gef\u00e4hrdete Person darauf angewiesen, ihre allt\u00e4glichen Verrichtungen in der n\u00e4heren Wohnumgebung erledigen zu k\u00f6nnen. Auch dem Spiel- und Bewegungsbed\u00fcrfnis des Kinds ist Rechnung zu tragen. Die \u00f6rtliche Festsetzung des Rayonverbots ist vorliegend nicht zu beanstanden (zum Ganzen E. 4.2.1). Die generelle Aussetzung eines Betretverbots am Wohnort der gef\u00e4hrdeten Person zu bestimmten Tageszeiten ist mit dessen Schutzzweck regelm\u00e4ssig nicht zu vereinbaren und zur Wahrung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit nicht erforderlich (E. 4.2.2). Ein Grund f\u00fcr die Statuierung einer Ausnahme vom Betretverbot zu einem konkreten Zweck liegt entgegen der Ansicht des Gef\u00e4hrders nicht vor. Vielmehr hat er die in diesem Zusammenhang angerufenen Bezugspunkte innerhalb des weit von seiner eigenen Wohngemeinde gelegenen Rayons ohne objektiven Grund und erst nach der Trennung von der gef\u00e4hrdeten Person bzw. nach Erlass der Schutzmassnahmen geschaffen (E. 4.2.3). Das Betretverbot am Wohnort ist folglich verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.2.4). Besondere Bindungen der gef\u00e4hrdeten Person zur vom zweiten Betretverbot erfassten Kirche bzw. Kirchgemeinde sind vorliegend nicht dargetan, w\u00e4hrend der Gef\u00e4hrder ein gewichtiges Interesse daran glaubhaft macht, dort weiterhin seelsorgerischeBetreuung in Anspruch nehmen und Gottesdienste besuchen zu k\u00f6nnen. Das zweite Rayonverbot erweist sich deshalb jedenfalls zum Zeitpunkt der Urteilsf\u00e4llung als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (zum Ganzen E. 4.3).\r\rTeilweise Gutheissung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird.\rAbweisung des Gesuchs des Gef\u00e4hrders um Gew\u00e4hrung unentgeltlicher Prozessf\u00fchrung und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands.\rAbschreibung des Gesuchs der gef\u00e4hrdeten Person um Gew\u00e4hrung unentgeltlicher Prozessf\u00fchrung als gegenstandslos geworden.\rAbweisung des Gesuchs der gef\u00e4hrdeten Person um Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsbeist\u00e4ndin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:54:19", "Checksum": "8789db90609d0137dc8184b18b752b97"}