{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00139_2023-05-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223208&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a37e7e417cc78a90978db6145e34b7a5"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00139"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.05.2023  VB.2023.00139"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.05.2023  VB.2023.00139"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.05.2023  VB.2023.00139"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung / finanzielle Voraussetzungen und bedarfgerechte Wohnung bei m\u00fcndlichem Untermietvertrag. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Allgemeine Voraussetzungen zur Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung (E. 2.1). Die Zulassungsvorausetzungen sind \u2013 sowohl gest\u00fctzt auf einen allf\u00e4lligen freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Anspruch als auch gest\u00fctzt auf das innerstaatliche Recht \u2013 nur erf\u00fcllt, wenn die (zuk\u00fcnftigen) Eheleute f\u00fcr die Zeit nach dem Eheschluss sowohl ein existenzsicherndes Einkommen als auch eine bedarfsgerechte Wohnung belegen k\u00f6nnen (E. 3.1). Nach bundesgerichtlicher Praxis vermag ein geringer Fehlbetrag den Anspruch auf Familiennachzug noch nicht auszuschliessen und sind bei einem gesunden und arbeitswilligen (zuk\u00fcnftigen) Ehegatten nicht allzu hohe Anforderungen an den Nachweis zuk\u00fcnftiger Eink\u00fcnfte zu stellen (E. 3.2). Auch ohne schriftlichen Untermietvertrag bestehen derzeit keinerlei Indizien daf\u00fcr, dass die gegenw\u00e4rtige Wohnsituation nicht auch insk\u00fcnftig wird fortgesetzt werden k\u00f6nnen, womit von einer bedarfsgerechten Wohnung auszugehen ist (E. 3.3). Eine Verweigerung des Ehegattennachzugs rechtfertigt sich grunds\u00e4tzlich nur, wenn die nachzuziehende Person selbst Widerrufsgr\u00fcnde gesetzt hat oder ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung der origin\u00e4r aufenthaltsberechtigten Verlobten unmittelbar anstehen w\u00fcrde und das Nachzugs- bzw. Ehevorbereitungsverfahren deshalb zu sistieren w\u00e4re, weshalb vorliegend die Schuldenwirtschaft der origin\u00e4r aufenthaltsberechtigten Verlobten nicht entscheiderheblich erscheint (E. 3.4). Keine klaren Hinweise auf eine beabsichtigte Scheinehe (E. 3.5) und Erf\u00fcllung der \u00fcbrigen Nachzugs- und Zulassungsvoraussetzungen (E. 3.6). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kostenfolgen und Zusprechung einer angemessenen Entsch\u00e4digung (E. 4 f.). Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (E. 6). Rechtsmittelbelehrung (E. 7). Gutheissung der Beschwerde,soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:54:09", "Checksum": "c65b4e3885a83a6444ff6134adad9c94"}