{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00150_2024-01-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223767&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=48&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dc6b8158b9fee0ee2e869148c9bbb027"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00150"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00150"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00150"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00150"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahrzeugausweis | L\u00f6schung der Eintragung des 'Code 178' (Halterwechsel verboten) im Fahrzeugausweis Die Beschwerdef\u00fchrerin bringt vor, die Fahrzeugausweise f\u00fcr sechs Personenwagen seien ihr mutmasslich gestohlen und die Fahrzeuge in der Folge an die Mitbeteiligte weiterverkauft resp. verleast worden, wobei jeweils ein Code 178 in den Ausweisen eingetragen worden sei. Sie selbst sei jedoch die Halterin der Fahrzeuge und daher w\u00e4re einzig sie zur Veranlassung einer Eintragung des Codes 178 in die Fahrzeugausweise berechtigt gewesen. Folglich seien die Codes zu l\u00f6schen (E. 3). Die Haltereigenschaft bez\u00fcglich eines Fahrzeugs beurteilt sich nach den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen. Nur in Zweifelsf\u00e4llen hat die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Haltereigenschaft abzukl\u00e4ren. Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder h\u00e4ufig oder dauernd Dritten \u00fcberl\u00e4sst, kann bei der Zulassungsbeh\u00f6rde beantragen, dass ein Halterwechsel seiner oder der Zustimmung einer zus\u00e4tzlichen im Formular erw\u00e4hnten nat\u00fcrlichen oder juristischen Person bedarf. Ein solcher Antrag hat die Eintragung des Code 178 zur Folge. Die Eintragung bewirkt, dass die Zulassungsbeh\u00f6rde die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter sowie die L\u00f6schung des Eintrags zu verweigern hat. Die Verweigerung ist hinf\u00e4llig, wenn die Zustimmung der im Formular genannten Person oder ein rechtskr\u00e4ftiges Gerichtsurteil \u00fcber die Eigentumsverh\u00e4ltnisse vorliegt (E. 4.1). Die Zustimmung der im Formular genannten Mitbeteiligten liegt nicht vor (E. 4.3.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat bei den zust\u00e4ndigen Zivilgerichten ein Gerichtsurteil \u00fcber die Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu erwirken und hernach gegebenenfalls die L\u00f6schung des Code 178 zu verlangen. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbeh\u00f6rden resp. der Verwaltungsjustiz, die L\u00f6schung anzuordnen (E. 4.3.1). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:31", "Checksum": "d87212c9c17b0ae598cb3b0c41644d5e"}