{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00151_2023-08-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223419&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01b58bbb7e8b673d30427ce1ddb76eeb"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00151"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.08.2023  VB.2023.00151"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.08.2023  VB.2023.00151"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.08.2023  VB.2023.00151"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Erf\u00fcllung der Eignungskriterien. Art. 11 lit. g IV\u00f6B gew\u00e4hrleistet den Schutz von vertraulichen Gesch\u00e4ftsinformationen anderer Anbietender (E. 3.2). Das Akteneinsichtsrecht im Submissionswesen ist dahingehend eingeschr\u00e4nkt, dass die Mitbewerbenden grunds\u00e4tzlich auch im Beschwerdeverfahren keine Einsicht in die Konkurrenzofferten haben (E. 3.3). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich die Obliegenheit der Anbietenden, gewisse M\u00e4ngel auch ausserhalb eines formellen Beschwerdeverfahrens m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu beanstanden, um einen unn\u00f6tigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Eine solche Obliegenheit besteht nach der Praxis allerdings nur bei offensichtlichen M\u00e4ngeln (E. 4.2.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte als erfahrene Anbieterin die Gelegenheit gehabt, die Vorgabe des Fahrzeugparks, welche sie als offensichtlich praxisuntauglich erachtet, sp\u00e4testens mit der Eingabe ihrer Offerte zu beanstanden, was sie jedoch unterlassen hat (E. 4.2.2). Gem\u00e4ss \u00a7 4a Abs. 1 IV\u00f6B-BeitrittsG werden Anbietende aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie die Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme nicht oder nicht mehr erf\u00fcllen. Dies ist unter anderem der Fall bei fehlender Erf\u00fcllung der durch die Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien (E. 4.3.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (E. 4.4). Die Mitbeteiligte erf\u00fcllt die Eignungskriterien (E. 4.5 f.).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:59:28", "Checksum": "eb7b2c0750c297e58aaf6d40353c8966"}