{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-11-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00196_2023-11-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223658&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f3ff2381bf219c44adb0cdf7095c1a95"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00196"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.11.2023  VB.2023.00196"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.11.2023  VB.2023.00196"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.11.2023  VB.2023.00196"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Mobilfunkantenne | Mobilfunkantenne; Zul\u00e4ssigkeit Referentenaugenschein; Abstrahlcharakteristik; Einordnung. Aufgrund des Ummittelbarkeitsprinzips soll an einem Augenschein grunds\u00e4tzlich der vollst\u00e4ndige Spruchk\u00f6rper anwesend sein. Die Rechtsprechung l\u00e4sst von diesem Grundsatz allerdings Ausnahmen zu, so insbesondere den Referentenaugenschein (E. 3.3). Das Baurekursgericht ist ein Fachgericht, das \u00fcber die notwendigen F\u00e4higkeiten verf\u00fcgt, um die Gestaltung eines Bauvorhabens fachm\u00e4nnisch beurteilen zu k\u00f6nnen. Die Kenntnis der lokalen Situation stellt eine der zentralen Voraussetzungen daf\u00fcr dar, dass die am Entscheid beteiligten Fachrichter die ihnen zustehende Kognition aus\u00fcben k\u00f6nnen. Sind sie selbst, wie hier, am Augenschein nicht beteiligt, muss ihnen das Protokoll \u00fcber die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse zuverl\u00e4ssig Auskunft geben (E. 3.4). Diesen Anforderungen gen\u00fcgt die Fotodokumentation im vorliegend zu beurteilenden Fall gerade noch (E. 3.5). Auf bereits w\u00e4hrend des Augenscheins ersichtliche Umst\u00e4nde, welche zu einer nicht korrekten Protokollierung f\u00fchren k\u00f6nnten, haben die Parteien umgehend hinzuweisen (E. 3.6). \u00a7 238 Abs. 2 PBG wird anwendbar, sofern zwischen der projektierten Baute oder Anlage und dem Schutzobjekt aufgrund der \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse \u00fcberhaupt ein optischer Bezug gegeben ist, wenn also die beiden Objekte f\u00fcr einen neutralen Beobachter im Zusammenhang gesehen werden. Es gen\u00fcgt nicht, dass Sichtdistanz besteht (E. 6.2). Ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen dem Inventarobjekt und dem Bauprojekt kann verneint werden (E. 6.2.2). Die Antenne ordnet sich gen\u00fcgend ein (E. 6.3). Die Abstrahlcharakteristik der Antennen wird in den Antennendiagrammen ersichtlich (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:06:21", "Checksum": "19877c80f7c1b04fc3ff25daca98469b"}