{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00209_2023-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223817&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "830e443ab10161bd30e8dd113ce02c18"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00209"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00209"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00209"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00209"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Areal\u00fcberbauung; bundesrechtliche Pflicht, f\u00fcr die an ein ISOS-Gebiet angrenzende Bauparzelle ein Gutachten einzuholen; Anforderungen an den Umgebungsplan einer Areal\u00fcberbauung. Dadurch, dass f\u00fcr das Bauvorhaben eine gew\u00e4sserschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich ist, handelt es sich um eine Bundesaufgabe, sodass Art. 6 f. NHG zur Anwendung gelangt (E. 5.2.4). Die Bauparzelle befindet sich ausserhalb des ISOS-Gebiets. Sie grenzt aber direkt daran an. Im Falle einer geringen Distanz oder gar des unmittelbaren Angrenzens kann eine Beeintr\u00e4chtigung von ausserhalb des ISOS-Perimeters ohne Weiteres auf der Hand liegen (E. 5.2.5). Ein direkter Konnex zwischen der Bundesaufgabe und der Auswirkung auf den ISOS-Perimeter ist f\u00fcr die Anwendung von Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 2 NHG nicht erforderlich (E. 5.2.6). Nach dem Gesagten h\u00e4tte die kantonale Fachstelle beigezogen werden m\u00fcssen bzw. h\u00e4tte diese zu beurteilen gehabt, ob ein Gutachten durch die ENHK erforderlich ist, was jedoch hier nicht geschehen ist. Darin liegt ein Verfahrensmangel. Eine ausnahmsweise Heilung dieses Mangels kommt vorliegend nicht infrage (E. 5.2.7). Als Ausgleich f\u00fcr die Privilegierungen nach \u00a7 72 Abs. 1 PBG stellt \u00a7 71 PBG besondere Anforderungen an die Gestaltung und die Einordnung, welche \u00fcber das in \u00a7 238 Abs. 1 PBG geforderte Mass f\u00fcr die Regelbauweise deutlich hinausgehen (E. 6.1.2). Bereits mit der Stammbaubewilligung muss beurteilbar sein, ob \u2013 allenfalls mit gen\u00fcgend konkreten Nebenbestimmungen \u2013 die f\u00fcr eine Areal\u00fcberbauung geltende Anforderung der besonders guten Umgebungsgestaltung erreicht werden kann. Ist nicht klar, welche konkreten \u00c4nderungen die Behebung von baurechtlichen M\u00e4ngeln zur Folge haben wird, weil daf\u00fcr verschiedene M\u00f6glichkeiten bestehen oder eine konzeptionelle \u00dcberarbeitung des Projekts erforderlich ist, ist eine Areal\u00fcberbauung nicht bewilligungsf\u00e4hig (E. 6.2.4). Es l\u00e4sst sich aus den Pl\u00e4nen in Verbindung mit den zahlreichen Nebenbestimmungen keineausreichend klare Vorstellung \u00fcber die genaue Umgebungs- und Vorgartengestaltung im besonders empfindlichen n\u00f6rdlichen und westlichen Bereich verschaffen (E. 6.2.5).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:12", "Checksum": "171f0840b022428066ea618ffbab36af"}