{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00213_2023-08-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223436&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e49ecd777b537968747c187e5c845303"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00213"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.08.2023  VB.2023.00213"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.08.2023  VB.2023.00213"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.08.2023  VB.2023.00213"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung [Der nordmazedonische Beschwerdef\u00fchrer verlor nach Aufl\u00f6sung der (mehr als drei Jahre andauernden) ehelichen Gemeinschaft seinen Anspruch auf Verl\u00e4ngerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Die Integration des Beschwerdef\u00fchrers wurde aufgrund seiner Schulden sowie aufgrund ungen\u00fcgender Sprachkenntnisse als unzureichend beurteilt.] Unbestritten ist, dass der Beschwerdef\u00fchrer eine \u00fcber dreij\u00e4hrige Ehe mit einer tschechischen Staatsangeh\u00f6rigen gef\u00fchrt hat. Sp\u00e4testens seit seiner Scheidung von seiner tschechischen Ehefrau kann sich der Beschwerdef\u00fchrer nicht mehr auf einen freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Aufenthaltsanspruch berufen. Da sich seine Ex-Ehefrau in der Zwischenzeit in ihr Heimatland abgemeldet hat, richtet sich das nacheheliche Aufenthaltsrecht des Beschwerdef\u00fchrers lediglich nach Art. 77 VZAE und liegt damit im pflichtgem\u00e4ssen Ermessen der Bewilligungsbeh\u00f6rde (E. 2.1). Trotz entsprechender Aufforderung im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdef\u00fchrer weder Belege, welche seine monatlichen Eink\u00fcnfte nachweisen w\u00fcrden, noch eine diesbez\u00fcgliche Stellungnahme ein. Damit konnte er nicht glaubhaft nachweisen, dass er in der Zwischenzeit einer geregelten Arbeitst\u00e4tigkeit nachgeht (E. 2.3.1).  Selbst wenn der Beschwerdef\u00fchrer sich im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten um eine Schuldentilgung bem\u00fcht und einzelne R\u00fcckzahlungen geleistet haben will, kann er aufgrund seiner nach wie vor bestehenden \u00dcberschuldung und seiner unsteten Erwerbst\u00e4tigkeit w\u00e4hrend eines Grossteils seines hiesigen Aufenthalts weder als wirtschaftlich erfolgreich integriert gelten, noch erf\u00fcllt er das Integrationskriterium im Sinn von Art. 58a Abs. 1 lit. a und d AIG in Verdingung mit Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. Sodann kann ihm mangels eines Sprachnachweises auch keine erfolgreiche sprachliche Integration attestiert werden und erf\u00fcllt er damit auch das Integrationskriterium nach Art. 58a Abs. 1 lit. c AIG nicht. Damit ist von einem Integrationsmisserfolgauszugehen und kann der Beschwerdef\u00fchrer im Rahmen von Art. 77 Abs. 1 lit. a und b VZAE nichts zu seinen Gunsten ableiten (E. 2.3.2 und 2.3.3).\rSodann erscheint dem Beschwerdef\u00fchrer auch die Wiedereingliederung in seinem Heimatland zumutbar weshalb auch eine ermessensweise Bewilligungsverl\u00e4ngerung im Sinn von Art. 96 Abs. 1 AIG nicht in Betracht kommt. \r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen.\rBewilligung UP/URB und K\u00fcrzung der Kostennote der Rechtsvertreterin (E. 3).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 4).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:59:34", "Checksum": "908ce6c0ff5a53b2f04aaaa65fd7f726"}