{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-03-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00214_2024-03-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223882&W10_KEY=13955791&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d4d556c49c4a3770bb83984de962db60"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00214"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.03.2024  VB.2023.00214"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.03.2024  VB.2023.00214"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.03.2024  VB.2023.00214"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. Streitgegenstand bildet(e) die von der Sozialbeh\u00f6rde angeordnete Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin, da sich diese geweigert habe, ihre Liegenschaft zu verkaufen. In der Zwischenzeit \u2013 mithin w\u00e4hrend der H\u00e4ngigkeit des Beschwerdeverfahrens \u2013 wurde die Liegenschaft jedoch verkauft, und die Beschwerdef\u00fchrerin wurde und wird ohne Unterbruch bzw. weiterhin mit wirtschaftlicher Hilfe unterst\u00fctzt. Damit fehlt es der Beschwerdef\u00fchrerin aber an einem aktuellen praktischen Interesse an der Gutheissung ihrer Beschwerde bzw. an der Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide, wirken sich diese doch nicht mehr nachteilig auf sie aus. Das Beschwerdeverfahren ist folglich als gegenstandslos geworden abzuschreiben (E. 3.2). Die Beschwerdegegnerin h\u00e4tte, als sie erfuhr, dass die Liegenschaft verkauft werden k\u00f6nnte, nach \u00a7 24a Abs. 1 SHG vorgehen und die Beschwerdef\u00fchrerin zun\u00e4chst mittels Auflage verpflichten m\u00fcssen, die Liegenschaft bzw. ihren Miteigentumsanteil zu verkaufen. So dauert es selbst dann, wenn die Realisierung des Grundeigentums sofort zumutbar ist, erfahrungsgem\u00e4ss oftmals einige Wochen, bis die Realisierung abgeschlossen und die hilfesuchende Person \u00fcber den Erl\u00f6s oder das Entgelt verf\u00fcgen kann. W\u00e4hrend dieser Zeit befindet sich die hilfesuchende Person aber in einer Notlage und hat sie grunds\u00e4tzlich Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe. Eine unmittelbare und g\u00e4nzliche Einstellung der Unterst\u00fctzung der Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte sich demzufolge als problematisch erwiesen. Aufgrund einer lediglich summarischen Pr\u00fcfung der Angelegenheit w\u00e4re die Beschwerde wohl gutzuheissen gewesen (E. 5.2). Hingegen ist die Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdef\u00fchrerin zu vertreten. Nachdem sie sich zun\u00e4chst noch weigerte, die Liegenschaft bzw. ihren Miteigentumsanteil zu ver\u00e4ussern, tat sie dies in der Folge \u2013 nach Anh\u00e4ngigmachung der Beschwerde \u2013 dennoch (E. 5.3). In einer Gesamtbetrachtung rechtfertigt es sich, dieKosten des Beschwerdeverfahrens je zur H\u00e4lfte der Beschwerdef\u00fchrerin und der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (E. 5.4).\r\rAbschreibung als gegenstandslos geworden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:18:26", "Checksum": "4f39209ba566f164e04dcaef24a7e080"}