{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00228_2024-01-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223769&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5cef1428a4df11e8b0672454aa20ff9c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00228"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00228"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00228"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2023.00228"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Geplanter Umbau eines Einfamilienhauses in Form einer Dachaufstockung. Frage der Zul\u00e4ssigkeit bei bestehender, urspr\u00fcnglich bewilligter Baulinien\u00fcberstellung des Hauptgeb\u00e4udes. Aussentreppe in Stahlausf\u00fchrung (Drittelsregelung, Einordnung, L\u00e4rm). Frage der Legitimation des beschwerdef\u00fchrenden Nachbarn im Zusammenhang mit der R\u00fcge der als zufolge Baulinien\u00fcberstellung rechtswidrig erachteten Aufstockung (E. 3). Entgegen vorinstanzlicher Auffassung steht hier kein Anwendungsfall von \u00a7 357 Abs. 1 PBG in Frage (E. 4.2): Die Baulinien\u00fcberstellung durch das (nun aufzustockende) Hauptgeb\u00e4ude war (mit Blick auf eine damals geplante Baulinienrevision) in der urspr\u00fcnglichen Baubewilligung explizit toleriert worden. (Zur Baulinienrevision kam es indes in der Folge nicht.) Damit handelt es sich vorliegend um eine urspr\u00fcnglich materiell rechtm\u00e4ssige und sodann nicht nachtr\u00e4glich materiell rechtswidrig gewordene Baute.  Zur Anwendung kommt vorliegend auch nicht \u00a7 100 Abs. 3 PBG. Vielmehr liegt hier ein Anwendungsfall von \u00a7 101 PBG vor, und zwar nicht in dessen Auspr\u00e4gung als Sondernorm zu \u00a7 357 Abs. 1 PBG, sondern in einem eigenen Anwendungsbereich: Baulinienwidrig sind auch Bauten, die nicht durch die sp\u00e4tere Ziehung einer Baulinie nachtr\u00e4glich baulinienwidrig geworden sind, sondern urspr\u00fcnglich (etwa gest\u00fctzt auf \u00a7 100 Abs. 3 PBG) im Baulinienbereich bewilligt wurden. Auch auf eine solche - stets baulinienwidrig gewesene - Baute ist \u00a7 101 PBG anwendbar, sodass diese nach Abs. 1 unterhalten und modernisiert werden kann bzw. unter den Voraussetzungen von Abs. 2 weiter gehende Vorkehren bewilligt werden k\u00f6nnen (E. 4.4.1). Vorliegend ist das Bauvorhaben als weitergehende Vorkehr im Sinn von \u00a7 101 Abs. 2 PBG zu qualifizieren, und sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben (E. 4.4.3). Umstritten ist in verschiedener Hinsicht weiter die als Zugang zur projektierten Dachwohnung geplante Aussentreppe: Diese ist als nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen bzw. nicht Wohn-oder Arbeitszwecken dienender Vorsprung von vornherein nicht der Drittelsbeschr\u00e4nkung von \u00a7 260 Abs. 3 PBG unterworfen (E. 5.1). Auch ein Einordnungsmangel liegt nicht vor (E. 5.2). Schliesslich ist hinsichtlich der beschwerdef\u00fchrerischerseits - zufolge der geplanten Ausf\u00fchrung der Treppe in Stahl - bef\u00fcrchteten L\u00e4rmimmissionen von einem umweltrechtlichen Bagatellfall auszugehen. Den durch den bestimmungsgem\u00e4ssen Gebrauch der Treppe verursachten L\u00e4rm hat der Nachbar hinzunehmen (E. 5.3). \r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:32", "Checksum": "8116610226ab304a423e8481275101fd"}