{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-09-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00260_2023-09-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223501&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8e5309eb171cecbf8c3e61bfdc3fa0cb"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00260"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.09.2023  VB.2023.00260"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.09.2023  VB.2023.00260"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.09.2023  VB.2023.00260"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Lauf der Beschwerdefrist im Vergabeverfahren Im Z\u00fcrcher Submissionsrecht gilt das Primat der individuellen Zustellung. Eine beteiligte Person, welcher der Vergabeentscheid individuell zugestellt werden muss und kann, darf sich auf diese Er\u00f6ffnung verlassen und ist nicht gehalten, zus\u00e4tzlich amtliche Publikationsorgane zu konsultieren. Demnach beginnt die Beschwerdefrist grunds\u00e4tzlich mit der Zustellung des Vergabeentscheids nach \u00a7 38 Abs. 1 SubmV zu laufen, was allerdings voraussetzt, dass die Rechtsmittelbelehrung in diesem Sinn abgefasst worden ist. Erfolgt die amtliche Publikation erst nach der individuellen Zustellung, so besteht \u2013 von Ausnahmef\u00e4llen abgesehen \u2013 keine sachliche Notwendigkeit, den Lauf der Rechtsmittelfrist neu beginnen zu lassen. Enth\u00e4lt jedoch die individuelle Zustellung einen Hinweis auf die Publikation, so kann diese fristausl\u00f6send sein. Vorliegend findet sich kein solcher Hinweis in der individuell zugestellten Verf\u00fcgung (E. 2.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin kann sich weder auf das Vertrauensschutzprinzip berufen noch verf\u00e4ngt ihr Vorbringen, die individuelle Zustellung habe keinen Verf\u00fcgungscharakter besessen (E. 3.2 f.). Die zehnt\u00e4gige Beschwerdefrist begann mit der individuellen Zustellung zu laufen. Die Beschwerde erweist sich als versp\u00e4tet (E. 3.4). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:00:20", "Checksum": "516c6a672d2dcfcb6e6bc6ebefa62afd"}