{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-02-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00311_2024-02-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223823&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df39a781922830c26ee1076c71d4a905"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00311"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00311"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00311"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00311"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Anfechtung der Ausschreibung; Zul\u00e4ssigkeit der Eignungskriterien. Es ist im Rahmen der Anfechtung einer Ausschreibung zul\u00e4ssig, R\u00fcgen nicht nur gegen die Ausschreibung, sondern auch betreffend die Ausschreibungsunterlagen vorzubringen (E. 2.1). Hingegen kann eine Anbieterin die Vorbefassung einer anderen Anbieterin erst geltend machen, wenn ihr bekannt gemacht wurde, dass sich Letztere auch tats\u00e4chlich am Verfahren beteiligt (E. 2.3). Der Vergabebeh\u00f6rde kommt bei der Wahl und Formulierung der Eignungskriterien sowie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein grosser Ermessensspielraum zu (E. 3.2). Zwar ist es gem\u00e4ss der gerichtlichen Praxis zul\u00e4ssig, im Rahmen der Eignungskriterien Referenzen zu \u2013 hinsichtlich des Umfangs und der Anforderungen \u2013 vergleichbaren Projekten zu verlangen, wobei die zul\u00e4ssige Anzahl der Vergleichsobjekte von der Komplexit\u00e4t der Aufgabe abh\u00e4ngt. Im vorliegenden Fall wird aufgrund der vielen Verkn\u00fcpfungen \u00fcber das Kriterium der \"Vergleichbarkeit\" indes hinausgegangen. Verlangt wird \u2013 unzul\u00e4ssigerweise \u2013 der Nachweis von beinahe identischen Projekten. Dazu, dass die Anbietenden zur Ausf\u00fchrung des geplanten Auftrags in der Lage sind, w\u00fcrde der Nachweis ausreichen, dass sie \u00fcber Erfahrung in jeder einzelnen der nachgefragten Bauphasen zwischen Ausschreibung und Inbetriebnahme/Abschluss verf\u00fcgen und zus\u00e4tzlich Referenzen zu Projekten \u00fcber mehrere Bauphasen vorweisen k\u00f6nnen. Mit Blick darauf, dass bloss Referenzen f\u00fcr vergleichbare Projekte verlangt werden k\u00f6nnen, erscheint sodann die Bausumme vorliegend als zu hoch gegriffen (E. 3.3.4). Gutheissung und Aufhebung der Ausschreibung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:16", "Checksum": "de7885a5da4b5fb78e35f86caa536adc"}