{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00346_2023-08-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223477&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5f68efab4a9d8f0f132c684c5b3a8905"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00346"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00346"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00346"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00346"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arealverbot (Nichteintreten) | [Die Beschwerdegegnerin erteilte dem Beschwerdef\u00fchrer mit Schreiben vom 26. Mai 2023 ein Verbot, das Areal der Sekundarschule B zu betreten. Auf einen dagegen erhobenen Rekurs trat die Vorinstanz nicht ein, weil die Frage der Rechtm\u00e4ssigkeit des strittigen Arealverbots nach dem Privatrecht zu beurteilen sei.] Schulh\u00e4user und die ihnen vorgelagerten Pl\u00e4tze sind als Verwaltungsverm\u00f6gen zu qualifizieren (E. 4.1). Soweit eine Sache im Verwaltungsgebrauch nicht bzw. nicht ausschliesslich f\u00fcr diesen bestimmungsgem\u00e4ssen Gebrauch ben\u00f6tigt wird, kann sie unter Umst\u00e4nden auch vor\u00fcbergehend f\u00fcr andere Zwecke zur Verf\u00fcgung gestellt werden (E. 4.2). Ist eine solche ausserordentliche Nutzung der Sache vorgesehen bzw. findet eine solche - wie hier - regelm\u00e4ssig statt, so hat die Erteilung wie auch die Beschr\u00e4nkung von Nutzungsberechtigungen nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen, rechtsgleich und willk\u00fcrfrei zu erfolgen; dies spricht daf\u00fcr, dass die Entscheidung, einer bestimmten Drittperson von heute auf morgen ein Arealverbot zu erteilen, als \u00f6ffentlich-rechtlich einzustufen ist (E. 4.3). Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Anordnung des streitgegenst\u00e4ndlichen Verbots zum Zweck der Sicherstellung des geordneten und st\u00f6rungsfreien Schulbetriebs erfolgte (E. 4.4). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:00:04", "Checksum": "c68428c9fbd28886cf9e11196dc5f10f"}