{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00349_2024-07-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224180&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d6cb781b7fab8fe0ac30672cefc5123"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00349"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.07.2024  VB.2023.00349"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.07.2024  VB.2023.00349"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.07.2024  VB.2023.00349"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berufsaus\u00fcbungsverbot (vorsorgliche Massnahme) | Angefochten ist ein vorsorgliches Berufsaus\u00fcbungsverbot als fachlich eigenverantwortlicher Apotheker. Dieses wurde mittels Zwischenverf\u00fcgung verh\u00e4ngt, nachdem der Beschwerdef\u00fchrer ausserhalb des Warenbewirtschaftungssystems der Apotheke innert vier Monaten 1'844 Flaschen eines das Bet\u00e4ubungsmittel Dihydrocodein enthaltenden Hustensirups bestellt und an Unberechtigte weitergegeben hatte (Sachverhalt E. I.C und I.E; E. 3.1.3). Berufspflichten von fachlich eigenverantwortlichen Apothekern; Voraussetzungen eines vorsorglichen Berufsaus\u00fcbungsverbots; Einordnung des betreffenden Hustensirups in die Heilmittel- und Bet\u00e4ubungsmittelgesetzgebung nach altem und neuem Recht (E. 2).  Die Darstellung des Beschwerdef\u00fchrers, er habe in der irrigen Vorstellung gehandelt, der Hustensirup sei f\u00fcr eine Hundeschule bestimmt, ist abwegig. Kontakte mit im laufenden Strafverfahren ebenfalls des Bet\u00e4ubungsmittelhandels beschuldigten Personen sind sodann belegt, und die Eingest\u00e4ndnisse der Ersteren im Verbund mit den einschl\u00e4gigen sichergestellten Textnachrichten stellen starke Indizien daf\u00fcr dar, dass der Beschwerdef\u00fchrer seine Kompetenzen als Apotheker bewusst als f\u00fcr den Handel notwendiges Bindeglied zwischen dem Hersteller und den Konsumenten zur Verf\u00fcgung stellte. Dies f\u00fchrte zu einer relevanten Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit (E. 4.1). Relevantes Risiko, dass der Beschwerdef\u00fchrer bei einer erneuten T\u00e4tigkeit als fachlich eigenverantwortlicher Apotheker wiederum seine Befugnisse zum Bezug und zur Abgabe von Arzneimitteln mit und ohne kontrollierte Substanzen missbrauchen und seine Sorgfaltspflichten missachten k\u00f6nnte. Ein als vorsorgliche Massnahme ausgesprochenes Berufsaus\u00fcbungsverbot w\u00e4hrend der Dauer des Disziplinarverfahrens erweist sich daher als dringlich und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.2.8; E. 4.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:00", "Checksum": "b8d77abaaf911a99cb90ed6fecce6d89"}