{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00355_2024-08-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224248&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e8d23d5113e9a6a5cd81d16566c040af"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00355"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2023.00355"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2023.00355"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2023.00355"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umgebungsgestaltung einer Areal\u00fcberbauung. Im Baubewilligungsverfahren wird kein Einspracheverfahren durchgef\u00fchrt. Parteistellung kommt den Nachbarn w\u00e4hrend des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens daher nicht zu. Zwar stehen den Nachbarn aufgrund der besonderen Beziehungsn\u00e4he zum Bauprojekt gewisse besondere Rechte zu; allein dadurch, dass das Zustellbegehren gestellt wurde, wird das Baubewilligungsverfahren aber nicht zu einem Mehrparteienverfahren. Das Mehrparteienverfahren und die damit einhergehenden Verfahrensrechte ergeben sich erst im Rekursverfahren. Der Untersuchungsgrundsatz gibt den Beschwerdef\u00fchrenden weder Anspruch darauf, dass ihre Bemerkungen im Zustellbegehren in der Baubewilligung speziell abgehandelt werden, noch r\u00e4umt er ihnen eine Parteistellung und damit verbunden einen Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r ein (E. 3.1). Bei Areal\u00fcberbauungen sind Bauten, Anlagen und Umschwung f\u00fcr sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird (E. 4.2). Die W\u00fcrdigung der Beschwerdegegnerin 2 und der Vorinstanz bez\u00fcglich der Einordnung der geplanten Umgebungsgestaltung erweist sich als rechtskonform (E. 4.5). Die R\u00fcckweisung der Vorinstanz zur weiteren Sachverhaltsabkl\u00e4rung in Bezug auf die W\u00e4rmepumpe ist rechtm\u00e4ssig (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:22", "Checksum": "a4f4cbae2de5b1c453391f18070cc164"}