{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-03-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00359_2024-03-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223915&W10_KEY=13955791&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0636a3448336a0392a4aba8ab3544321"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00359"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.03.2024  VB.2023.00359"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.03.2024  VB.2023.00359"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.03.2024  VB.2023.00359"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Areal\u00fcberbauung; Vorbefassung; Strassenabstand; Abgrenzung von Dachaufbaute und Dachform. Soweit die Beschwerdef\u00fchrer monieren, die Beh\u00f6rde sei befangen und k\u00f6nne ihre Aufgabe, das Bauvorhaben auf seine Rechtm\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen, nicht mehr erf\u00fcllen, verkennen sie nicht bloss, dass nur nat\u00fcrliche Personen befangen sein k\u00f6nnen. Sie bringen auch unzutreffend vor, dass das Amt f\u00fcr Hochbauten Bauvorhaben auf seine Rechtm\u00e4ssigkeit \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcsse. Das Amt f\u00fcr Hochbauten ist unter anderem f\u00fcr die Realisierung und Instandsetzung der \u00f6ffentlichen Hochbauten der Stadt Z\u00fcrich zust\u00e4ndig, nicht aber f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Baugesuchsunterlagen (E. 3.1.2). Der Ausbaustandard der streitbetroffenen Verkehrsfl\u00e4che mit einer Fahrbahnbreite von 4,5 m und dem nur teilweisen Vorliegen eines Trottoirs spricht zudem (unter Ber\u00fccksichtigung der Notwendigkeit von Banketten) eher f\u00fcr einen Weg. Aufgrund der Erschliessungsfunktion f\u00fcr nur gerade 14 Wohneinheiten w\u00fcrde bei der \u2013 f\u00fcr Motorfahrzeuge als Sackgasse ausgestalteten  \u2013 Verkehrsfl\u00e4che aber selbst der gegenteilige Befund nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Das Bauvorhaben muss zur Verkehrsfl\u00e4che hin den Weg- und nicht den Strassenabstand einhalten (E. 3.2). Gem\u00e4ss \u00a7 292 PBG d\u00fcrfen Dachaufbauten nicht breiter sein als ein Drittel der betreffenden Fassadenl\u00e4nge, sofern sie bei Schr\u00e4gd\u00e4chern \u00fcber die tats\u00e4chliche Dachebene hinausragen bzw. sofern sie bei Flachd\u00e4chern die f\u00fcr ein entsprechendes Schr\u00e4gdach zul\u00e4ssigen Ebenen durchstossen, das heisst jene Profillinie, die unter 45\u00b0 an die Schnittlinie zwischen der Dachfl\u00e4che (des obersten Vollgeschosses) und der dazugeh\u00f6rigen Fassade ansetzt (\u00a7 281 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit \u00a7 292 PBG). Die vorliegend zu beurteilende Dachkonstruktion ist nicht nur auf der Traufseite fassadenb\u00fcndig und bis zur Geb\u00e4udeecke der betreffenden Traufseite ger\u00fcckt, sodass sie auch auf der Giebelseite fassadenb\u00fcndig ist, sondern sie setzt zus\u00e4tzlich auf der H\u00f6he des Firstes an. Damit kann aber \u2013 imGegensatz zu Dachaufbauten auf Flachd\u00e4chern, welche auf der Trauf- und Giebelseite fassadenb\u00fcndig sind \u2013 nicht mehr von einer Dachaufbaute die Rede sein, welche zumindest bei Schr\u00e4gd\u00e4chern im Regelfall unterhalb des Firstes enden. Dieser Befund wird durch die den Akten beiliegenden Baupl\u00e4ne und Visualisierungen best\u00e4tigt. Von der Stirnseite der Bauten aus betrachtet sind unterschiedlich geneigte Dachh\u00e4lften \u2013 aber keine Dachaufbaute \u2013 erkennbar (E. 3.3.1 f.). Eine nebenbestimmungsweise Heilung des Mangels kommt nicht in Frage (E. 3.3.3).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:18:48", "Checksum": "bf8062b2865ddb7e5248c9d57a70259d"}