{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-11-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00382_2023-11-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223688&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ab948246f8f9bf2a1be6f1f1b2b75b9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00382"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.11.2023  VB.2023.00382"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.11.2023  VB.2023.00382"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.11.2023  VB.2023.00382"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gemeinn\u00fctzige Arbeit | Gemeinn\u00fctzige Arbeit: Ablehnung mangels Absprachef\u00e4higkeit. Angesichts seiner Teilnahme am Erstgespr\u00e4ch musste dem Beschwerdef\u00fchrer die wegen seiner gesundheitlichen Umst\u00e4nde gew\u00e4hrte Verschiebung des Arbeitseinsatzes bewusst gewesen sein und er musste mit einer Kontaktaufnahme der Vollzugsbeh\u00f6rde im vereinbarten Zeitraum rechnen. Der Beschwerdef\u00fchrer kann sein Vers\u00e4umnis, seine l\u00e4ngere Auslandsabwesenheit nicht mitgeteilt zu haben, nicht damit rechtfertigen, sich unmittelbar nach seiner R\u00fcckkehr gemeldet zu haben. Es w\u00e4re ihm zumutbar gewesen, die Weiterleitung seiner Post zu organisieren oder einen Zustellempf\u00e4nger zu benennen. Ein Auslandsaufenthalt w\u00e4re zudem ungeachtet des Grundes mitzuteilen gewesen (E. 4.2). Die Vollzugsbeh\u00f6rde durfte nach den erfolglosen Kontaktaufnahmen sowie den nicht erfolgreichen Zustellungen an den Beschwerdef\u00fchrer davon ausgehen, dass keine Gew\u00e4hr bestehe, er werde die Rahmenbedingungen des Einsatzbetriebs einhalten. Die Voraussetzungen schienen bereits vor Beginn der gemeinn\u00fctzigen Arbeit nicht gegeben, weshalb es im Ermessen der Vollzugsbeh\u00f6rde lag, von dieser Vollzugsform abzusehen (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:06:33", "Checksum": "d2c9e19ee144b2a995f856dc4e12a7d8"}