{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-03-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00384_2024-03-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223916&W10_KEY=13955791&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c3c64e5cc856b2e5e6c4ce8706a8971f"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00384"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.03.2024  VB.2023.00384"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.03.2024  VB.2023.00384"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.03.2024  VB.2023.00384"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (Wiedererw\u00e4gung) | [Kurz nach Abweisung ihres Gesuchs um Familiennachzug wegen Fristvers\u00e4umnisses reisten die Beschwerdef\u00fchrenden 2\u20135 in die Schweiz ein und ersuchten am 18. August 2022 abermals um Nachzug zum inzwischen eingeb\u00fcrgerten Ehemann bzw. Vater.]  Die Beschwerdef\u00fchrenden begr\u00fcndeten ihr (erneutes) Gesuch um Familiennachzug vor der Vorinstanz damit, dass sich die Situation im Libanon in den letzten Monaten in allen Lebensbereichen massiv verschlechtert habe (unsichere Sicherheitslage, Nahrungsmittelknappheit und fehlende medizinische Versorgung, Energiekrise etc.). Dies habe zu einer Traumatisierung der Beschwerdef\u00fchrenden 3 und 4 gef\u00fchrt. Damit bzw. mit den in diesem Zusammenhang eingereichten Belegen gelingt es ihnen jedoch nicht, eine wesentliche \u00c4nderung der rechtserheblichen Sachumst\u00e4nde seit der letzten materiellen Beurteilung ihres Nachzugsanspruchs glaubhaft zu machen (E. 4.3.1 f.). Nicht gefolgt werden kann den Beschwerdef\u00fchrenden im Weiteren insofern, als sie in der Beschwerde neu auf die geplante Revision von Art. 42 AIG hinweisen und darin (sinngem\u00e4ss) einen R\u00fcckkommensgrund erblicken (E. 4.3.3). Abweisung des Gesuchs um UP/URB mangels Substanziierung der Mittellosigkeit. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:19:01", "Checksum": "90bec908ff23b29588f14b42ad07b833"}