{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00391_2023-08-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223476&W10_KEY=13955802&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9a44c5930ff851c9fcc47f55a34eda2c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00391"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00391"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00391"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.08.2023  VB.2023.00391"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abweisung und Sperre vom Studium | Die Vorinstanz trat zu Recht nicht auf den von einem Rechtsanwalt eingereichten Rekurs ein, da die Rekurseingabe lediglich eine elektronische Signatur und die Kopie einer Unterschrift trug und die formalen Anforderungen von \u00a7 22 Abs. 1 VRG damit nicht erf\u00fcllt waren. Die fehlende eigenh\u00e4ndige Unterschrift war vorliegend nicht auf ein Versehen oder auf Unbeholfenheit zur\u00fcckzuf\u00fchren, zumal der betreffende Rechtsanwalt mehrfach auf die formalen Anforderungen hingewiesen und ihm ein sofortiges Nichteintreten auf eine weitere nicht eigenh\u00e4ndig unterzeichnete Rekurseingabe ausdr\u00fccklich angedroht worden war (E. 2.1 ff.) Als Vertretene hatte sich die Beschwerdef\u00fchrerin die Vers\u00e4umnisse ihres Vertreters so lange zurechnen zu lassen, als sie sich von diesem vertreten liess (E. 2.4). Durch sein prozessuales Verhalten hat der damalige Rechtsanwalt der Beschwerdef\u00fchrerin in grober Weise gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht verstossen. Deshalb sind die Rekurskosten ihm aufzuerlegen (E. 3).  Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:00:02", "Checksum": "f3996ef3610efd4ad646723553fbf26a"}