{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00392_2024-05-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224070&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ce97969da1d49389dcbdb8ff7d224a54"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00392"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.05.2024  VB.2023.00392"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.05.2024  VB.2023.00392"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.05.2024  VB.2023.00392"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Das Migrationsamt verf\u00fcgte die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung einer seit ihrem siebten Lebensjahr (insgesamt seit 29 Jahren) in der Schweiz lebenden Nordmazedonierin wegen Nichteinhaltens einer mit der Bewilligung verbundenen Bedingung sowie mutwilliger Schuldenwirtschaft.] Wie die Beschwerdef\u00fchrerin mit vor Verwaltungsgericht (erstmals) eingereichten Dokumenten belegt hat, erf\u00fcllt sie alle mit ihrer Aufenthaltsbewilligung verbundenen Bedingungen, womit ein Widerruf dieser gest\u00fctzt auf Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ausser Betracht f\u00e4llt (E. 2.4). Wegen ihrer Verschuldung wurde die Beschwerdef\u00fchrerin nie migrationsrechtlich verwarnt und es ist mangels hinreichender Abkl\u00e4rungen der Vorinstanz unklar geblieben, ob die Verschuldung mutwillig erfolgt ist (E. 3.5). Dies kann offenbleiben, da die Nichtverl\u00e4ngerung ohnehin unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Das private Interesse der hier aufgewachsenen und sozialisierten Beschwerdef\u00fchrerin, die auch sprachlich und sozial integriert ist und praktisch keinerlei Beziehungen zum Heimatland hat, am Verbleib in der Schweiz \u00fcberwiegt das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse derzeit, zumal aktuell auch Bem\u00fchungen zum Schuldenabbau ersichtlich sind (E. 3.5.1\u20133.5.3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:21", "Checksum": "4d071e778527c4a9f20725acbdfce01d"}