{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00424_2023-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223737&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "15158f0fd53b1df9bd2a5970bf26b202"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00424"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00424"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00424"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2023  VB.2023.00424"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qSubmission | Vergabe von (Tief-)Bauleistungen: Erf\u00fcllung der Eignungskriterien durch die Zuschlagsempf\u00e4ngerin; Bewertung der Zuschlagskriterien. Eine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs, die aus dem urspr\u00fcnglichen Fehlen einer ausreichenden Begr\u00fcndung erwachsen ist, gilt als geheilt und ist f\u00fcr den Verfahrensausgang nicht mehr von Bedeutung (E. 3.3). Die Anbietenden sind erstens verpflichtet, die Offerte wahrheitsgem\u00e4ss auszuf\u00fcllen (vgl. \u00a7 4a Abs. 1 lit. i aIV\u00f6B-BeitrittsG). Zweitens stellt ein Angebot eine verbindliche Vertragsofferte dar, mit der sich die Anbieterin \u2013 sofern der Vertrag zustande kommt \u2013 verpflichtet, die verlangte Leistung zu erbringen. Sollte sich erweisen, dass die Leistung nicht dem Angebotenen bzw. vertraglich Vereinbarten entspricht, stehen der Vergabestelle die kauf- oder werkvertraglichen Rechtsbehelfe zur Verf\u00fcgung. Die Vergabestelle darf sich nach dem Ausgef\u00fchrten darauf verlassen, dass eine Anbieterin den Vertragspflichten nachkommen wird, solange wie vorliegend keine konkreten gegenteiligen Hinweise bestehen (E. 4.2). Die Beurteilung des Erfahrungsnachweises als erbracht ist nicht zu beanstanden (E. 4.3). Ebenso wenig die Bewertung der Zuschlagskriterien, welche innerhalb des diesbez\u00fcglich grossen Ermessensspielraums der Vergabebeh\u00f6rde liegt (E. 6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:05", "Checksum": "0ee7fa295930d6b9eef3ea601a804308"}