{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-02-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00426_2024-02-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223820&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ad4be92a2005a757bac3e85080e0959f"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00426"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00426"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00426"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.02.2024  VB.2023.00426"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss der Zuschlagsempf\u00e4ngerin wegen Nichtteilnahme am obligatorischen Begehungstermin. In der Ausschreibung wurde ein obligatorischer Begehungstermin festgesetzt und als Folge einer Nichtteilnahme der Ausschluss angedroht. Die Teilnahme an einer Begehung f\u00fcr obligatorisch zu erkl\u00e4ren, ist vergaberechtlich zul\u00e4ssig. Einem Teilnahme-Obligatorium kommt die gleiche Bedeutung zu wie anderen Verfahrensregeln, welche in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen im Voraus festgelegt werden (E. 3.2). Vorliegend nahm am vorgesehenen Begehungstermin einzig die Beschwerdef\u00fchrerin teil. Infolge von Anfragen publizierte die Beschwerdegegnerin im Rahmen der Fragenbeantwortung auf Simap einen weiteren Besichtigungstermin, an welchem ihren Angaben zufolge die Zuschlagsempf\u00e4ngerin und die zweitplatzierte Anbieterin teilnahmen (E. 3.4). Die Zulassung von Anbietenden, welche nicht an der obligatorisch erkl\u00e4rten Begehung teilgenommen haben, ist mit der Bindungswirkung der Teilnahmebedingungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen in den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar (E. 3.5). Die Mitbeteiligte und die zweitplatzierte Anbieterin w\u00e4ren daher wegen Nichtteilnahme am obligatorischen Begehungstermin vom Verfahren auszuschliessen gewesen (E. 3.8). Als Folge dieser Ausschl\u00fcsse h\u00e4tte der Beschwerdegegnerin lediglich das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr die Erteilung des Zuschlags vorgelegen. Bei einer solche Ausgangslage ist die Zuschlagserteilung nicht zwingend, h\u00e4tte doch die Beschwerdegegnerin bei nur einem einzigen g\u00fcltigen Angebot das Verfahren mangels wirksamen Wettbewerbs abbrechen k\u00f6nnen (E. 4). R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:14", "Checksum": "321d034746f4cdb45481d10a4b276e5e"}