{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00445_2024-06-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224109&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6c6e6c0376623abeca6cfd1c40b02d82"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00445"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00445"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00445"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00445"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffenbeschlagnahmung | [Waffenbeschlagnahmung] Der Beschwerdef\u00fchrer machte geltend, dass die Vorsteherin der Justizdirektion in den Ausstand treten m\u00fcsse, zumal sie in der Sache befangen sei. Dabei kontaktierte er die Assistentin der Generalsekret\u00e4rin der Justizdirektion, da er ein Betrugssystem aufgedeckt habe. Die Assistentin veranlasste daraufhin eine Gef\u00e4hrdungsmeldung bei der Kantonspolizei, welche letztlich in einer Waffenbeschlagnahmung endete. Der Regierungsrat hielt fest, dass die Vorsteherin der Justizdirektion die Anzeige weder veranlasst noch beeinflusst habe. Eine Befangenheit liege daher nicht vor, weshalb sie am gesamten Entscheid mitwirkte. Der Regierungsrat verstiess mit seinem Vorgehen gegen \u00a7 18 Abs. 2 OG RR i.V.m. \u00a7 5a Abs. 2 VRG, indem die Vorsteherin der Justizdirektion \u00fcber das gegen sie gerichtete Ausstandsbegehren mitwirkte und dar\u00fcber entschied. Das gegen den gesamten Regierungsrat gerichtete Ausstandsbegehren erweist sich hingegen als zu wenig klar und stellt nach Massstab des Gesetzes keinen geeigneten Ausstandsgrund dar. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Regierungsrat von einem Nichteintreten ausgegangen ist. Demnach lag zwar eine Verletzung einer Ausstandsregel in Bezug auf die Behandlung des gegen die Vorsteherin der Justizdirektion gerichteten Ausstandsgesuchs vor; deren Mitwirkung am materiellen Entscheid war jedoch, weil im Ergebnis kein Ausstandsgrund gegeben war, nicht zu beanstanden. Unter diesen Umst\u00e4nden kann der (partielle) Mangel in der Besetzung im angefochtenen Regierungsratsbeschluss geheilt werden, zumal das Verwaltungsgericht den Sachverhalt und die Rechtslage im vorliegenden Fall frei \u00fcberpr\u00fcft. Die Missachtung von \u00a7 5a Abs. 2 VRG durch den Regierungsrat ist jedoch bei der Kostenverteilung zu ber\u00fccksichtigen (E. 2 und 3). Vorliegend ist nachvollziehbar, dass sich die Assistentin bedroht f\u00fchlte durch die E-Mails des Beschwerdef\u00fchrers. Die risikoorientierte Einsch\u00e4tzung der Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management derPsychiatrischen Universit\u00e4tsklinik Z\u00fcrich (FFA) gelangte zum Schluss, dass beim Beschwerdef\u00fchrer deutliche Hinweise f\u00fcr eine psychische Erkrankung aus dem schizophrenen Formkreis mit einem paranoid-wahnhaften Beeintr\u00e4chtigungs- und Verfolgungserleben vorliege. Diese Experteneinsch\u00e4tzung geht \u00fcber den vagen Verdacht einer Selbst- und Drittgef\u00e4hrdung hinaus, sodass die Beschlagnahmung der Waffen nach Art. 31 Abs. 1 lit. b WG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 lit. c WG nicht zu beanstanden ist (E. 5). Dem Regierungsrat sind 1/3 der Verfahrenskosten aufzuerlegen (E. 7).\r\rDie Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:34", "Checksum": "ba9c580a87b0930f5edeef532be73bd9"}