{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00469_2024-01-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223794&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4d265141568ab71500ca89d25a3b74c2"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00469"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.01.2024  VB.2023.00469"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.01.2024  VB.2023.00469"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.01.2024  VB.2023.00469"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gemeinn\u00fctzige Arbeit | Der Beschwerdef\u00fchrer wurde zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt (E. I.A). Sein Gesuch um Strafverb\u00fcssung in gemeinn\u00fctziger Arbeit ist wegen ung\u00fcnstiger Legalprognose abzuweisen, nachdem er zuvor innerhalb von sechs Jahren sieben Mal verurteilt worden war und die vorliegend zu vollziehende Strafe bereits die vierte wegen betr\u00fcgerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage ist, welche er zudem nur gerade eineinhalb Monate nach der letzten Verurteilung wegen desselben Delikts beging (E. 4.3).  Eine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung wurde bereits vorgenommen, indem die Strafbeh\u00f6rde auf eine unbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe von 3 Monaten entschied. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Verb\u00fcssung dieser Freiheitsstrafe mittels gemeinn\u00fctziger Arbeit erf\u00fcllt der Beschwerdef\u00fchrer infolge ung\u00fcnstiger Legalprognose nicht. Dies \u00f6ffnet entgegen dessen Vorbringen keinen Raum f\u00fcr eine erneute Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung (E. 4.4).  Der Beschwerdef\u00fchrer war bereits im Rekursverfahren anwaltlich vertreten. Bei der Darstellung seiner finanziellen Verh\u00e4ltnisse beschr\u00e4nkte er sich auf die Angabe, er sei derzeit arbeitslos und habe kein Einkommen. Weder machte er Angaben zu seinem Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen, noch solche zu den finanziellen Verh\u00e4ltnissen seiner Ehefrau. Belege reichte er keine ein. Damit ist er seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen. Es ist nicht Aufgabe der Vorinstanz, die Akten nach m\u00f6glichen Anhaltspunkten f\u00fcr die Mittellosigkeit des Beschwerdef\u00fchrers - welche vorliegend ohnehin keine zuverl\u00e4ssige Pr\u00fcfung seiner finanziellen Verh\u00e4ltnisse zugelassen h\u00e4tten - zu durchforsten. Zu Recht hat daher die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung abgewiesen (E. 5.4-5).  Abweisung der Beschwerde unter Gew\u00e4hrung UP/URB im Beschwerdeverfahren."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:40", "Checksum": "119a8a6cc3547d418624639b72b45ce2"}