{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-02-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00503_2026-02-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225713&W10_KEY=15118572&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "130cd756cfa0ba40a904852e149a5dce"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:21:27", "Num": [" VB.2023.00503"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2023.00503"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2023.00503"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2023.00503"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verzicht auf Unterschutzstellung | Schutzw\u00fcrdigkeit einer Baugruppe; Zul\u00e4ssigkeit eines Parteigutachtens; Ber\u00fccksichtigung des ISOS. Das Verwaltungsgericht betrachtet in Denkmalschutzf\u00e4llen neue Gutachten grunds\u00e4tzlich als zul\u00e4ssige neue Beweismittel \u2013 regelm\u00e4ssig stehen sie in Zusammenhang mit bereits behaupteten Tatsachen, n\u00e4mlich der Schutzw\u00fcrdigkeit eines Objekts (E. 6.5.4). Auf die Anforderungen an die Unterschutzstellung (Eigen- und/oder Situationswert) hat die Qualifikation des Streitobjekts als Baugruppe bzw. Ensemble oder Siedlung keinen Einfluss (E. 7.3). Es liegt kein hoher Eigenwert vor, weshalb es keine Rechtsverletzung darstellt, dass seitens des Beschwerdegegners und des Baurekursgerichts nicht von einem \"wichtigen Zeugen\" ausgegangen wurde. Angesichts dessen ist auch nicht relevant, ob andere Siedlungen mit \u00e4hnlichem Baustil und \u00e4hnlichem sozial- und wirtschaftsgeschichtlichem Hintergrund existieren oder nicht. Andere Bauten verm\u00f6gen die interessierende Epoche besser zu dokumentieren (E. 7.4.2).  Es erscheint nicht rechtsverletzend, dass die von \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG verlangte Wesentlichkeit der Mitpr\u00e4gung angesichts der Heterogenit\u00e4t des Quartiers, der unspektakul\u00e4ren Architektur der Bauten und der vielen \u00c4nderungen an den H\u00e4usern und G\u00e4rten seit ihrer Entstehungszeit verneint wurde (E. 7.4.3). Vorliegend hat sich das Baurekursgericht mit dem ISOS-Eintrag rechtsgen\u00fcgend auseinandergesetzt, indem es den Eigen- und Situationswert des Streitobjekts sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfte und dabei die relevanten heimatschutzrechtlichen Sachverhaltserhebungen in seine Erw\u00e4gungen einbezog; weiter, indem es auf Ungereimtheiten (Unvollst\u00e4ndigkeit und Unrichtigkeit) des betreffenden ISOS-Eintrags hinwies (E. 7.5.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:21:27", "Checksum": "38792deb0c0153bf9d907c697dbb7b51"}