{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00504_2023-10-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223571&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2ea47a40cda5b4749af03955839904f9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00504"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.10.2023  VB.2023.00504"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.10.2023  VB.2023.00504"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.10.2023  VB.2023.00504"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterbringungspl\u00e4tze f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge | [Streitig ist, ob die vom Gemeinderat F\u00e4llanden im April bzw. Mai 2023 bewilligten Kredite f\u00fcr die Anschaffung, die Errichtung und den Ausbau von 16 Wohncontainern zur Unterbringung von Asylsuchenden als gebundene Ausgaben zu qualifizieren sind.] Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde namentlich durch einen Rechtssatz zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und \u00f6rtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt (E. 2.2). Vorliegend besteht f\u00fcr die Gemeinde F\u00e4llanden grunds\u00e4tzlich eine Pflicht zur Suche und Bereitstellung bzw. Errichtung von Wohnraum f\u00fcr 123 Asylsuchende, womit das \"Ob\" weitgehend durch Rechtssatz pr\u00e4judiziert ist (E. 2.3). Nachdem in der Gemeinde verschiedene \u2013 teils mehr, teils weniger geeignete \u2013 M\u00f6glichkeiten bestehen, der wachsenden Zahl an Asylsuchenden zu begegnen, kommt dem Beschwerdegegner jedoch ein verh\u00e4ltnism\u00e4ssig grosser Handlungsspielraum hinsichtlich des \"Wie\" zu (E. 2.4 f.). Daran \u00e4ndert auch die Erh\u00f6hung der Aufnahmequote durch die Sicherheitsdirektion nichts. Bei dieser Quote handelt es sich lediglich um ein Planungsinstrument f\u00fcr die Gemeinden, weshalb ihre Erh\u00f6hung nicht wegen Dringlichkeit eine gebundene Ausgabe bewirken kann (E. 2.6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:05:13", "Checksum": "ae9a807fadc5c4ac4caafa775c7a804b"}