{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00505_2023-10-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223606&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24705531885c5188936f6a2bf3fdd35e"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00505"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.10.2023  VB.2023.00505"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.10.2023  VB.2023.00505"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.10.2023  VB.2023.00505"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Halbgefangenschaft (aufschiebende Wirkung) | Abbruch der Halbgefangenschaft und Versetzung in den Normalvollzug: Zwischenentscheid betr. Entzug bzw. (superprovisorische) Nichtwiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Voraussetzungen einer superprovisorischen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (E. 1.2). Mangels anschliessender Anordnung eines Schriftenwechsels zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz das entsprechende Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers nicht nur superprovisorisch bis zur erfolgten Anh\u00f6rung des Beschwerdegegners, sondern als Ganzes abwies (E. 1.3). Bejahung der Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils (E. 1.4). Voraussetzungen eines Entzugs der aufschiebenden Wirkung, insbesondere gest\u00fctzt auf eine negative Hauptsachenprognose (E. 2.2 f.). Weder die Vorinstanz noch der Beschwerdegegner legten \u00fcberzeugend dar, inwiefern im vorliegenden Fall qualifizierte Gr\u00fcnde f\u00fcr die vorzeitige Wirksamkeit der Versetzung des Beschwerdef\u00fchrers in den Normalvollzug sprechen (E. 3.2 f.). Auch das vorliegend bestehende Risiko, dass der Beschwerdef\u00fchrer den Vollzug der angefochtenen Versetzung durch Beschreiten des Rechtsmittelwegs und zwischenzeitliche Weiterverb\u00fcssung der Haftstrafe in Halbgefangenschaft weitgehend vereiteln k\u00f6nnte, ergibt noch nicht ohne Weiteres, dass das \u00f6ffentliche Interesse an einer Sicherung des Vollzugs jener Anordnung dasjenige des Beschwerdef\u00fchrers an einem effektiven Rechtsschutz a priori \u00fcberwiegen w\u00fcrde. F\u00fcr diesen besteht umgekehrt das Risiko, durch vorzeitigen Vollzug der angefochtenen Anordnung des Nutzens einer allf\u00e4llig erfolgreichen Rechtsmittelerhebung weitgehend beraubt zu werden (E. 3.4). Entscheid gest\u00fctzt auf die Hauptsachenprognose, wem das Risiko einer negativen Pr\u00e4judizierung der angefochtenen Anordnung bzw. der allf\u00e4llig erfolgreichen Rechtsmittelerhebung eher zuzumuten ist. Der Rekurs des Beschwerdegegners erscheint nicht derart unbegr\u00fcndet, dass sich ein Entzug bzw. die Nichtwiederherstellung alleingest\u00fctzt auf eine negative Hauptsachenprognose rechtfertigen liesse. (E. 3.5). Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses unter entsprechender Ab\u00e4nderung der angefochtenen Verf\u00fcgung (E. 4). Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 5.1 f.). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung mangels rechtsgen\u00fcglicher Darlegung der  Mittellosigkeit (E. 5.3).\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:05:49", "Checksum": "2c0a25a71016d3d1ebfb95886e726622"}