{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00507_2024-05-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224035&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aa8834705c10ced7da8cf19dc25599fa"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00507"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.05.2024  VB.2023.00507"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.05.2024  VB.2023.00507"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.05.2024  VB.2023.00507"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtaufnahme in die Kunst- und Sportschule Z\u00fcrich | [Der 2010 geborene Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden spielt Basketball bei GC Basketball; Ende Januar 2023 ersuchte er darum, auf Beginn des Schuljahrs 2023/2024 in die Kunst- und Sportschule Z\u00fcrich (K&S Z\u00fcrich) aufgenommen zu werden, was die Beschwerdegegnerin ablehnte.] Der Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden bedarf keiner sonderp\u00e4dagogischen Massnahme. Er m\u00f6chte, dass sein sportliches Talent gef\u00f6rdert wird durch eine besondere Ausgestaltung des Schulunterrichts bzw. eine Optimierung der schulischen Rahmenbedingungen. Die Volksschule hat diesem Interesse zwar im Rahmen ihres Auftrags, auf die individuellen Bed\u00fcrfnisse der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler einzugehen, geb\u00fchrend Rechnung zu tragen; weder das Bundes- noch das kantonale Recht vermitteln dem Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden jedoch einen Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Talentschule wie der K&S Z\u00fcrich (E. 3.2). Beim Entscheid \u00fcber die Zulassung des Knaben zum Besuch der genannten Schule steht der Beschwerdegegnerin daher ein Ermessensspielraum zu (E. 3.3). Sie darf in diesem Zusammenhang allgemeine Eignungs- bzw. Pr\u00fcfkriterien formulieren, wobei das vorliegend bei der Beurteilung der Gesuche sportlich begabter Kinder ber\u00fccksichtigte FTEM-Modell von Swiss Olympic ohne Zweifel geeignet ist als Grundlage f\u00fcr die (rechtsgleiche) Beurteilung des f\u00fcr einen Besuch der K&S Z\u00fcrich erforderlichen sportlichen Leistungsniveaus (E. 3.5). Die Nichtaufnahme des Sohns der Beschwerdef\u00fchrenden in die K&S Z\u00fcrich erweist sich nicht als rechtsverletzend. Namentlich liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich mit Kindern in anderen Sportarten vor (E. 3.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:03", "Checksum": "64ea390ad0ffe05c9e79ac408ffaee9c"}