{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00512_2023-10-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223548&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "894e25e70e96a4bfad21f41902b8a262"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00512"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.10.2023  VB.2023.00512"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.10.2023  VB.2023.00512"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.10.2023  VB.2023.00512"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib beim Ehemann bzw. Vater | Verneinung eines nachtr\u00e4glichen Familiennachzugs trotz fr\u00fcheren Voraufenthalts. [W\u00e4hrend der in der Schweiz niedergelassene Beschwerdef\u00fchrer in der Schweiz verblieb, kehrte der Rest der Familie f\u00fcr viele Jahre ins Herkunftsland zur\u00fcck und ersuchte erst nach Ablauf der Nachzugsfristen und kurz vor Vollj\u00e4hrigkeit der \u00e4ltesten Tochter um erneuten Familiennachzug, wobei auf den fr\u00fcheren Voraufenthalt in der Schweiz verwiesen wurde.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Keine Kinderanh\u00f6rung aufgrund der gleichgerichteten Interessenlage der Beschwerdef\u00fchrenden und mangels Relevanz (E. 2). Materielle Nachzugsvoraussetzungen beim Nachzug durch hier Niedergelassene: Es erscheint zweifelhaft, ob vorliegend die materiellen Nachzugsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind, insbesondere was die finanziellen Verh\u00e4ltnisse und die Wohnsituation der Familie angeht (E. 3). Jedenfalls liegen keine wichtigen Gr\u00fcnde f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug vor: Bei sehr langer r\u00e4umlicher Trennung bildet der Umstand, dass sich der nachzuziehende Ehegatte bereits bei fr\u00fcherer Gelegenheit einmal in der Schweiz integriert hatte, keinen hinreichenden Grund f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Nachzug (E. 4.1.2). Sodann misst der Gesetzgeber einer fr\u00fchzeitigen Integration minderj\u00e4hriger Kinder grosse Bedeutung zu und wird dieses Ziel torpediert, wenn Kinder mitten im ihrem Sozialisierungsprozess in der Schweiz wieder f\u00fcr Jahre in ihre Herkunftsl\u00e4nder verbracht werden, sodass bei einer sp\u00e4teren R\u00fcckkehr in die Schweiz mit (Re-)Integrationsproblemen und -defiziten zu rechnen ist (E. 4.1.3). Vorliegend ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Familie jahrelang mit der Familienzusammenf\u00fchrung in der Schweiz zuwartete und die Ehefrau und die Kinder erst kurz vor dem Berufseinstieg der \u00e4ltesten Tochter nachgezogen wurden (E. 4.2.3 ff.). Die Beschwerdef\u00fchrenden mussten stets mit einer Verweigerung des Familiennachzugs rechnen und den eigenm\u00e4chtig nachgezogenen Familienangeh\u00f6rigen ist eine R\u00fcckkehr nach Serbienzumutbar, wo sie den gr\u00f6ssten Teil ihres Lebens verbracht haben. Auch die Verlobung der (minderj\u00e4hrigen) Tochter bildet keine Grundlage f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug (E. 3.2.7 ff.).\rKonventionsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit des Eingriffs in das Familienleben und keine Verletzung der Kinderrechtskonvention (E. 5 und 7).   \rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen unter Rechtsmittelbelehrung (E. 8 f.).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:51:45", "Checksum": "b19f54ff56391ab5eca578b85dc86fc4"}