{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00516_2023-10-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223560&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5f05ab5c3775da2d9c46a7e7076fc60c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00516"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.10.2023  VB.2023.00516"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.10.2023  VB.2023.00516"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.10.2023  VB.2023.00516"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gemeinn\u00fctzige Arbeit | Gemeinn\u00fctzige Arbeit. Die verurteilte Person muss gesundheitlich der Belastung der gemeinn\u00fctzigen Arbeit gewachsen und in der Lage sein, Arbeitseins\u00e4tze zu leisten bzw. einer Arbeit oder Ausbildung nachzugehen. Sie muss erreichbar sein und sich als zuverl\u00e4ssig erweisen (E. 2.3). Soweit seine fr\u00fchere Arbeitsunf\u00e4higkeit durch \u00e4rztliche Zeugnisse belegt ist, wird von den Vorinstanzen nicht infrage gestellt, dass der Beschwerdef\u00fchrer in den entsprechenden Zeitr\u00e4umen krankheitsbedingt nicht in der Lage war, gemeinn\u00fctzige Arbeit im vereinbarten Umfang zu leisten. Diesen \"entschuldigten\" Absenzen stehen jedoch zahlreiche unentschuldigte Absenzen gegen\u00fcber, mithin solche, f\u00fcr welche der Beschwerdef\u00fchrer (auch nachtr\u00e4glich) keine \u00e4rztliche Dispensation vorweisen konnte. Tats\u00e4chlich leistete der Beschwerdef\u00fchrer damit aber die gemeinn\u00fctzige Arbeit nicht entsprechend den vom Beschwerdegegner festgelegten Bedingungen und Auflagen. Wenn die Vorinstanzen angesichts des gezeigten Verhaltens zum Schluss kamen, der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fclle die pers\u00f6nlichen Voraussetzungen der gemeinn\u00fctzigen Arbeit nicht, ist dies nicht zu beanstanden. Einerseits mangelte es dem Beschwerdef\u00fchrer an der notwendigen Verl\u00e4sslichkeit, andererseits scheint er aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht in der Lage, die gemeinn\u00fctzige Arbeit pflichtgem\u00e4ss \u2013 jedenfalls aber im vereinbarten Umfang \u2013 zu leisten und insofern der Belastung standzuhalten (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:04:59", "Checksum": "882e417e17fffaa21d2ab8bdc51044d0"}