{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00517_2024-09-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224318&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a786db831f534ac85589c07aa85aacc5"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00517"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.09.2024  VB.2023.00517"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.09.2024  VB.2023.00517"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.09.2024  VB.2023.00517"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligung zur Entgegennahme von Sonderabf\u00e4llen und anderen kontrollpflichtigen Abf\u00e4llen | Bewilligung zur Entgegennahme von Sonderabf\u00e4llen und anderen kontrollpflichtigen Abf\u00e4llen. [Letztmalige, bis Ende 2023 befristete Bewilligung f\u00fcr ein Entsorgungszentrum in der Reservezone.] Rechtsgrundlagen der abfallrechtlichen Bewilligung (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte sp\u00e4testens ab dem 17. Mai 2019 wissen m\u00fcssen, dass sie den Abfallsammelbetrieb am bisherigen Standort aus raumplanungsrechtlichen Gr\u00fcnden nicht w\u00fcrde aufrechterhalten k\u00f6nnen. Entsprechend h\u00e4tte sie sich sp\u00e4testens ab dann darum bem\u00fchen m\u00fcssen, einen anderen, zonenkonformen Betriebsstandort zu finden (E. 4.8). Die Befristung der abfallrechtlichen Bewilligung bis Ende 2023 war von hinreichender Dauer, um der Beschwerdef\u00fchrerin die Suche nach einem Ersatzstandort zu erm\u00f6glichen. So h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin sp\u00e4testens Ende 2019 \u2013 vor dem Ablauf der 2017 erteilten Bewilligung \u2013 um eine Verl\u00e4ngerung der abfallrechtlichen Bewilligung bis zur Realisierung eines neuen Standorts ersuchen m\u00fcssen, um ihren Betrieb rechtm\u00e4ssig und m\u00f6glichst ohne Unterbruch fortzuf\u00fchren. Dass die Beschwerdef\u00fchrerin kein entsprechendes Gesuch gestellt hat, darf ihr nicht zum Vorteil gereichen. Demnach ist der vorliegende Fall so zu behandeln, wie wenn die Beschwerdef\u00fchrerin Ende 2019 ein abfallrechtliches Gesuch eingereicht h\u00e4tte und wie wenn die Baudirektion dieses Gesuch bis Ende 2023 \u2013 d.h. auf 4 Jahre befristet \u2013 erteilt h\u00e4tte (E. 4.10). Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ergeben sich auf der einen Seite erhebliche Gew\u00e4sserschutzinteressen und beachtliche Raumplanungsinteressen, die f\u00fcr die angeordnete Befristung der abwasserrechtlichen Bewilligung bis Ende 2023 sprechen. Demgegen\u00fcber stehen relativ gering zu gewichtende wirtschaftliche Interessen der Beschwerdef\u00fchrerin sowie Entsorgungsinteressen der Bev\u00f6lkerung an einer Bewilligungsbefristung bis Ende 2024. Insgesamt ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die Interessen, die f\u00fcr eine Bewilligungsbefristung bis Ende 2023 sprechen, h\u00f6her einstufte als dieInteressen an der Erteilung einer um ein Jahr l\u00e4ngeren Bewilligung (zum Ganzen E. 5). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Baudirektion den Betrieb der Sammelstelle in Bezug auf s\u00e4mtliche Abf\u00e4lle per Ende 2023 eingestellt hat (E. 6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:46:55", "Checksum": "47a311fd7c60ad4e5f56f78f231a1a4f"}