{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00531_2024-06-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224143&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2012621f8a1cdcf3d4d17ceaf8251106"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00531"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00531"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00531"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2023.00531"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Integrierte Sonderschulung | [Bei der 2010 geborenen Beschwerdef\u00fchrerin wurde im Mai 2021 eine Autismus-Spektrum-St\u00f6rung (ASS) in der Form eines Asperger-Syndroms diagnostiziert. Im September 2022 ersuchten ihre Eltern darum, eine Kostengutsprache f\u00fcr die Privatschulung ihrer zum damaligen Zeitpunkt im Einzelunterricht beschulten Tochter an den (Privat-)Schulen G oder H zu pr\u00fcfen. Dieses Gesuch lehnte die Beschwerdegegnerin ab und erteilte Kostengutsprache f\u00fcr die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule f\u00fcr das Schuljahr 2022/2023.] Angesichts des z\u00f6gerlichen Verhaltens der Beschwerdegegnerin und deren langen Beharrens auf L\u00f6sungen, die offenkundig nicht geeignet waren, fehlte den Eltern der Beschwerdef\u00fchrerin zu Recht das Vertrauen, dass die Beschwerdegegnerin zeitnah f\u00fcr eine angemessene Schull\u00f6sung f\u00fcr ihre Tochter sorgen werde. Damit hat die Beschwerdegegnerin die Kosten f\u00fcr deren Besuch der Privatschule G ab dem 6. M\u00e4rz 2023 und bis auf Weiteres zu \u00fcbernehmen. Die (von den Eltern gew\u00e4hlte) Schule ist zwar nicht als Sonderschule des Kantons Z\u00fcrich anerkannt; die Klinik f\u00fcr Kinder- und Jugendpsychiatrie der Psychiatrischen Universit\u00e4tsklinik Z\u00fcrich hatte sie mit Blick auf die Bed\u00fcrfnisse der Beschwerdef\u00fchrerin aber als geeignet beurteilt und eine Schulung dort empfohlen. Die Beschwerdegegnerin muss sich in diesem Zusammenhang auch vorhalten lassen, dass sie den Besuch dieser Schule nie ernsthaft in Betracht zog, obwohl innert n\u00fctzlicher Frist kein freier Platz in einer anerkannten und auf ASS spezialisierten Sonderschule vorhanden war. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:37", "Checksum": "604c5b9850397df1bbc04d06fc039376"}