{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-12-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00542_2023-12-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223694&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ec6c3cda3e7af5571378478b23e10ab9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00542"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.12.2023  VB.2023.00542"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.12.2023  VB.2023.00542"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.12.2023  VB.2023.00542"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Schwere gesundheitliche Probleme: Nachehelicher H\u00e4rtefall (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)? [Der Beschwerdef\u00fchrer ist in getrennter Ehe mit einer EU-B\u00fcrgerin verheiratet. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie und an einer Alkoholabh\u00e4ngigkeit. Es wurde f\u00fcr ihn eine Vertretungsbeistandschaft mit Verm\u00f6gensverwaltung angeordnet. Seit seiner letzten Entlassung aus der Psychiatrischen Klinik lebt er in einem Pflegewohnheim.] Auch schwere gesundheitliche Probleme k\u00f6nnen als wichtige Gr\u00fcnde im Sinn von Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG anerkannt werden, wenn sie so gravierend sind, dass eine R\u00fcckkehr ins Herkunftsland aus medizinischer Sicht unhaltbar erscheint. Der nacheheliche H\u00e4rtefall muss in Kontinuit\u00e4t bzw. Kausalit\u00e4t zur gescheiterten Ehegemeinschaft und dem damit verbundenen abgeleiteten Aufenthalt stehen (E. 2.3). Leidet die nachgezogene Person bereits vor der Einreise an einer schweren Erkrankung, fehlt es an einem Konnex zur sp\u00e4ter geschlossenen Ehe. Ebenso, wenn sich die Krankheit erst nach der Trennung manifestiert. Zu pr\u00fcfen ist somit, ob die gesundheitlichen Probleme des Beschwerdef\u00fchrers erstmals w\u00e4hrend der Ehe aufgetreten sind (zeitlicher Aspekt) und ob ein hinreichender Zusammenhang zur Ehe besteht (sachlicher Aspekt). Der Beschwerdef\u00fchrer litt bereits vor der Ehe an akustischen Halluzinationen; die Alkoholabh\u00e4ngigkeit bestand seit 20 Jahren. Ein Konnex zwischen der Erkrankung und der Ehe mit der EU-B\u00fcrgerin ist damit weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht gegeben. Es liegt daher kein Anwendungsfall von Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG vor (E. 2.4). Vorliegen eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG? (E. 3). Beim Gesundheitszustand handelt es sich um ein Kriterium in der Gesamtw\u00fcrdigung (E. 3.6) Darstellung der Rechtsprechungspraxis zur Behandlung psychischer Erkrankungen in der T\u00fcrkei (E. 3.6.1). In der T\u00fcrkei bestehen sowohl ambulante als auch station\u00e4re Behandlungsm\u00f6glichkeiten. Es bestehen keine Hinweise darauf, dassdie Steuerungsf\u00e4higkeit des Beschwerdef\u00fchrers derart eingeschr\u00e4nkt w\u00e4re, dass er die dort bestehenden Angebote nicht zu nutzen w\u00fcsste. Wohl besteht eine Beistandschaft, doch vermochte der Beschwerdef\u00fchrer seine Steuerungsf\u00e4higkeit trotz seiner Erkrankung auszusch\u00f6pfen. Ferner ist auf die M\u00f6glichkeit von Erwachsenenschutzmassnahmen auch in der T\u00fcrkei hinzuweisen. Dank seiner IV-Rente, die in die T\u00fcrkei exportiert werden kann, wird ihm der Zugang zur medizinischen Versorgung auch finanziell erm\u00f6glicht. Bei einer R\u00fcckkehr in die T\u00fcrkei ist somit nicht mit einer drastischen und lebensbedrohenden Verschlechterung des Gesundheitszustands zu rechnen. (E. 3.6.2). Abweisung. Gew\u00e4hrung uP/URB"}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:50:08", "Checksum": "7ef31be4df6effed3f745bc9361579ad"}