{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00563_2024-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223810&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8f3cb59692da3595ec164967303a65da"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00563"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2023.00563"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2023.00563"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2023.00563"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Zuschlag) | Auftrag f\u00fcr Archivdienstleistungen; Gewichtung der Zuschlagskriterien. Zuschlagskriterien dienen der Bewertung des Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses im Hinblick auf die Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots (E. 3.2). Gem\u00e4ss der \u00a7 13 Abs. 1 lit. m und Abs. 2 aSubmV sind die Zuschlagskriterien mit ihrer Rangordnung oder Gewichtung in der Ausschreibung bzw. in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu machen; damit wird die notwendige Transparenz gew\u00e4hrleistet; eine Nummerierung der Kriterien ist dazu nicht notwendig (E. 3.3). Weil das Zuschlagskriterium \"Kosten der angebotenen Leistungen\" in den Ausschreibungsunterlagen an dritter Stelle von drei Kriterien aufgef\u00fchrt ist, war die Folgerung zwingend, dass das Zuschlagskriterium Gesamtpreis keinesfalls h\u00f6her als mit 33,333 % gewichtet w\u00fcrde. Zu erwarten war sodann, dass die drei Kriterien unterschiedlich hoch gewichtet w\u00fcrden, womit nicht mit einer Gewichtung von \u00fcber 30 % gerechnet werden konnte (E. 4.2.1). Die gew\u00e4hlte Gewichtung des Preiskriteriums von 20 % liegt im Rahmen des weiten Ermessensspielraum der Vergabebeh\u00f6rde. Vorliegend geht es n\u00e4mlich um einen komplexen Auftrag (E. 4.2.2). Ohnehin wurde aber \u2013 zugunsten der Beschwerdef\u00fchrerin \u2013 die Preisspanne falsch festgesetzt (E. 4.2.3). Eine Angebotspr\u00e4sentation ist als ein eigenst\u00e4ndiges Mittel zur Bewertung der Angebote grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig (E. 4.3.1). Die gew\u00e4hlte Gewichtung ist auch materiell nicht zu beanstanden (E. 4.3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:11:54", "Checksum": "a55b4b00b1d8a80f17d18e39a2f87352"}