{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-02-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00578_2024-02-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223814&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24b7eb30b1ab1f270d16c0d41475052c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00578"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.02.2024  VB.2023.00578"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.02.2024  VB.2023.00578"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.02.2024  VB.2023.00578"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat \u00fcber Jahre hinweg Schulden angeh\u00e4uft, weshalb das Migrationsamt seine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verl\u00e4ngert hat. Da sich die Aufenthaltsrechte seiner Ehefrau und der zwei gemeinsamen Kinder von ihm ableiten, wurden deren Aufenthaltsbewilligungen auch nicht mehr verl\u00e4ngert.] Der Beschwerdef\u00fchrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von \u00fcber einem Jahr verurteilt, weshalb er den Widerrufsgrund der l\u00e4ngerfristigen Freiheitsstrafe erf\u00fcllt (E. 2.1). Der Beschwerdef\u00fchrer hat \u00fcber Fr. 380'000.- Schulden angeh\u00e4uft. Die Schuldenwirtschaft ist ihm auch vorzuwerfen (vors\u00e4tzliche Misswirtschaft, mangelnde Sanierungsbem\u00fchungen und Schulden durch mangelndes Legalverhalten). Er erf\u00fcllt damit auch den Widerrufsgrund der Schuldenwirtschaft (E. 2.2). Es besteht bereits aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit ein grosses \u00f6ffentliches Interesse an seiner Wegweisung (E. 3.3), welches durch die Schuldenwirtschaft noch erh\u00f6ht wird (E. 3.4). Eine R\u00fcckkehr in den Kosovo erscheint ihm trotz langer Anwesenheit in der Schweiz zumutbar. Die Aufenthaltsrechte der Ehefrau und der Kinder leiten sich grunds\u00e4tzlich vom Beschwerdef\u00fchrer ab und erl\u00f6schen mit diesem. Auch ihnen ist eine R\u00fcckkehr zumutbar. Die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:07", "Checksum": "5c2b4ec894f86d2aa3d26d7f6b678685"}