{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00580_2024-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224275&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9edd339fb1a74ef735d024b8c4113971"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00580"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00580"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00580"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00580"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | Tierschutz: Auflagen und Bedingungen zur R\u00fcckgabe beschlagnahmter Ponys. [Die Ponys der Beschwerdef\u00fchrerin, welche dieser nach einer ersten Beschlagnahmung zur\u00fcckgegeben worden waren, wurden bei einer Kontrolle des VETA auf dem Haltungsbetrieb der Mutter der Beschwerdef\u00fchrerin angetroffen, obwohl der Beschwerdef\u00fchrerin mit rechtskr\u00e4ftigem Entscheid die Auflage der vom Betrieb der Mutter getrennten Ponyhaltung, unter Androhung einer erneuten Beschlagnahme, gemacht wurde. Eine R\u00fcckgabe aus der erneuten Beschlagnahmung wurde an verschiedene Auflagen und Bedingungen gekn\u00fcpft.] Nach der Missachtung der Haltungsauflagen in der rechtskr\u00e4ftigen Verf\u00fcgung, welche \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erfolgte und aus tierschutzrechtlicher Perspektive nicht leicht wiegt, ist es insgesamt nicht zu beanstanden, dass die Notwendigkeit flankierender beh\u00f6rdlicher Massnahmen zur Ponyhaltung f\u00fcr die Sicherstellung der tierschutzkonformen Haltung - als milderes Mittel im Vergleich zu einer definitiven Beschlagnahmung bzw. einem Tierhalteverbot - bejaht wurde (E. 3.4). Die Auflagen und Bedingungen (vorg\u00e4ngige Kontrolle, Benennung von Betreuungspersonen, Vorlegen eines schriftlichen Betreuungsplans, keine Durchmischung mit Pferden der Mutter) erweisen sich unter den vorliegenden Umst\u00e4nden als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und sind nicht zu beanstanden (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:31", "Checksum": "25a6907cc3ce77ae4ceb3eb635fd857e"}