{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-11-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00581_2023-11-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223647&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b6e3285a6add3e47a28c6b15fbc3c492"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00581"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.11.2023  VB.2023.00581"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.11.2023  VB.2023.00581"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.11.2023  VB.2023.00581"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung / Wegweisung | Frists\u00e4umnis / Irrelevanz der Bedeutsamkeit der Sache f\u00fcr den Fristenlauf. [Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde aus der Schweiz weggewiesen, nachdem ihre Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung zur\u00fcckgestuft wurde und sie die Verl\u00e4ngerungsbedingungen nicht erf\u00fcllte. Da die per Einschreiben zugestellte Wegweisungsverf\u00fcgung von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht abgeholt wurde, erfuhr diese erst nach Ablauf der Rekursfrist vom Bewilligungswiderruf.] Kognition des Verwaltungsgerichts und Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen (E. 1). Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet allein die vorinstanzliche Beurteilung der Eintretensfrage und das Fristwiederherstellungsgesuch der Beschwerdef\u00fchrerin (E. 2). Zustellungsfiktion bei eingeschriebenen Sendungen und grunds\u00e4tzliche Irrelevanz der Bedeutsamkeit der anzufechtenden Entscheidung f\u00fcr Fristbeginn und Fristenlauf (E. 3). Fristwiederherstellungsgr\u00fcnde sind vorinstanzlich zu Recht verneint worden und der eingereichte Rekurs erfolgte versp\u00e4tet, weshalb die Sicherheitsdirektion auf diesen zu Recht nicht eingetreten ist (E. 4 und 5.1). Da Verfahrensgegenstand allein die vorinstanzliche Beurteilung der Eintretensfrage bildet, ist nicht weiter zu kl\u00e4ren, inwieweit die j\u00fcngsten und teilweise erst nach Ablauf der Rekursfrist erbrachten Integrationsbem\u00fchungen der Beschwerdef\u00fchrerin allenfalls eine Wiedererw\u00e4gung des migrationsamtlichen Entscheids begr\u00fcnden k\u00f6nnten. Diesbez\u00fcglich ist aber anzumerken, dass die Bedingungen f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer R\u00fcckstufung grunds\u00e4tzlich noch vor Ablauf der Bewilligung zu erf\u00fcllen sind, die Beschwerdef\u00fchrerin weiterhin nicht alle Bedingungen gem\u00e4ss R\u00fcckstufungsentscheid erf\u00fcllt und eine nachl\u00e4ssige Prozessf\u00fchrung in der Regel auch der wiedererw\u00e4gungsweisen Bewilligungserteilung entgegensteht (E. 5.2). Ausgangs- und aufwandgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6). Abweisung des Gesuchs um unentgeltlicheRechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 7). Rechtsmittelbelehrung (E. 8).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:06:12", "Checksum": "7c0675f50d66956db2330560395f9752"}