{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00607_2025-01-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224679&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d728e79897cb9fea7fa89070f1262bfd"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00607"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.01.2025  VB.2023.00607"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.01.2025  VB.2023.00607"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.01.2025  VB.2023.00607"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "nachtr\u00e4gliche Baubewilligung | Aufforderung zur Einreichung eines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs f\u00fcr Rampe und Umwandlung von Gr\u00fcnfl\u00e4che zu Abstellpl\u00e4tzen Wurde eine Baute oder Anlage ohne oder in Abweichung von einer Baubewilligung erstellt, ist sie formell rechtswidrig und es ist grunds\u00e4tzlich ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Bestehen Anhaltspunkte, dass ein bewilligungspflichtiger Sachverhalt vorliegen k\u00f6nnte, wird die Beh\u00f6rde im Zweifelsfall ein Bewilligungsverfahren einzuleiten haben. Das Nichteinleiten eines Baubewilligungsverfahrens setzt somit einen klaren Fall voraus, bei welchem von vornherein gesagt werden kann, dass kein Interesse der \u00d6ffentlichkeit oder der Nachbarn an einer Kontrolle besteht. W\u00fcrde nach Durchf\u00fchrung eines nachtr\u00e4glichen Baubewilligungsverfahrens auch die materielle Rechtswidrigkeit der Baute oder Anlage feststehen, stellte sich die Frage nach der Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands. Der Anspruch der Beh\u00f6rden auf Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands verwirkt jedoch grunds\u00e4tzlich nach 30 Jahren; hierauf kann sich allerdings nur berufen, wer selbst in gutem Glauben gehandelt hat (E. 3.3). Die streitgegenst\u00e4ndliche Rampe besteht seit \u00fcber 30 Jahren und die Beschwerdef\u00fchrerin durfte von deren Rechtm\u00e4ssigkeit ausgehen. Die Einleitung eines Bewilligungsverfahrens er\u00fcbrigt sich: W\u00fcrde sich die Unzul\u00e4ssigkeit der Rampe erweisen, w\u00e4re eine Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands infolge Verwirkung des diesbez\u00fcglichen Anspruchs ohnehin nicht anzuordnen. Ein Interesse der \u00d6ffentlichkeit oder der Nachbarn an der Durchf\u00fchrung eines solchen Verfahrens ist zu verneinen (E. 3.4). Demgegen\u00fcber liegt bez\u00fcglich der Gr\u00fcnfl\u00e4che keine eindeutige Situation vor. Es bestehen sodann Anhaltspunkte, dass ein bewilligungspflichtiger Sachverhalt vorliegen k\u00f6nnte, weshalb im Zweifel ein Bewilligungsverfahren einzuleiten ist (E. 3.5). Teilweise Gutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:34:53", "Checksum": "8255183b9710a47f7662fed2975c2994"}