{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00645_2024-09-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224370&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f7c8d186ce55eda703eeeeccc667aa43"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00645"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.09.2024  VB.2023.00645"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.09.2024  VB.2023.00645"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.09.2024  VB.2023.00645"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1974 geborener Staatsangeh\u00f6riger Kosovos, wurde 2011 - nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren insbesondere wegen vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung - aus der Schweiz weggewiesen. Im Juli 2012 wurde er in die Heimat ausgeschafft. Im September 2022 ersuchte er um Familiennachzug zu seiner Familie in der Schweiz.] Der Beschwerdef\u00fchrer beging eine \u00e4usserst schwere Rechtsgutverletzung, weshalb die Anforderungen an die in Kauf zu nehmende R\u00fcckfallgefahr entsprechend tief anzusetzen sind. Die Tatbegehung liegt jedoch bald 20 Jahre zur\u00fcck und der Beschwerdef\u00fchrer war vorher nicht mit Delikten gegen die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t aufgefallen. Im Strafvollzug ging er einer Arbeit nach und wurde seitens der Anstaltsleitung als ruhiger, angenehmer und sehr hilfsbereiter, gar musterg\u00fcltiger Insasse beschrieben. In die gleiche Richtung geht die Einsch\u00e4tzung des ihn damals begutachtenden forensischen Psychiaters. Seit seiner Entlassung aus dem Strafvollzug hat sich der Beschwerdef\u00fchrer auch in Freiheit wohl verhalten und sich an beh\u00f6rdliche Anordnungen gehalten. Schon vor seiner Inhaftierung im M\u00e4rz 2005 in der Schweiz erwerbst\u00e4tig, trat er sodann unmittelbar nach seiner Wiedereinreise eine Festanstellung an, was es seiner Ehefrau erm\u00f6glichte, sich Anfang Februar 2023 nach jahrelanger F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit von der Sozialhilfe zu l\u00f6sen. Damit ist vorliegend nicht nur eine Neubeurteilung angezeigt, entgegen der Vorinstanz f\u00e4llt diese bzw. die in diesem Zusammenhang anzustellende Interessenabw\u00e4gung inzwischen auch zugunsten des Beschwerdef\u00fchrers aus (zum Ganzen E. 3). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:47:53", "Checksum": "33a6af2602f0759c8d0d472cd4f4061b"}