{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-04-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00650_2025-04-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224893&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bbacf5a640f501f1f0a5a50e75075dff"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00650"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.04.2025  VB.2023.00650"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.04.2025  VB.2023.00650"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.04.2025  VB.2023.00650"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehrsanordnung H\u00f6chstgeschwindigkeit 30 km/h (L\u00e4rmschutz) | Verkehrsanordnung H\u00f6chstgeschwindigkeit 30 km/h (L\u00e4rmschutz). Bei Temporeduktionsmassnahmen im Rahmen des Konzepts f\u00fcr eine L\u00e4rmsanierung der Strasse mit konkret absehbarer enger Beziehung zu einem Strassenprojekt ist das Strassenprojekt als Leitverfahren zu behandeln, was dazu f\u00fchrt, dass die gesetzliche Rekursinstanz f\u00fcr das Strassenprojekt im Rahmen einer koordinierten L\u00e4rmsanierung auch die Herabsetzung der H\u00f6chstgeschwindigkeit zu beurteilen hat (E. 1.1). Die betroffene funktionelle Verkehrsanordnung steht in einem derart engen Sachzusammenhang zum Strassenprojekt, dass eine Koordination der beiden Verfahren geboten ist (E. 1.2). Das Prinzip einer Konzentration der Zust\u00e4ndigkeit ab der ersten Rechtsmittelinstanz ergibt sich bei der Koordinationspflicht zwischen Strassenprojekt und Temporeduktionsmassnahmen zur L\u00e4rmsanierung aus dem Bundesrecht. Da der Leitentscheid einer Projektfestsetzung des Regierungsrats direkt der Beschwerde ans Verwaltungsgericht unterliegt, hat in einem solchen Fall das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Rechtsmittelinstanz gleichzeitig die damit verbundene Herabsetzung der H\u00f6chstgeschwindigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen (E. 1.3). Auf die Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers 2 ist zufolge fehlender Legitimation nicht einzutreten (E. 2.4). Das Verwaltungsgericht hat die umstrittene funktionelle Verkehrsanordnung mit voller Kognition zu \u00fcberpr\u00fcfen (E. 3). Die R\u00fcgen betreffend die Handhabung der Koordinationsgrunds\u00e4tze geben zwar zu Beanstandungen Anlass, verm\u00f6gen im Ergebnis aber nicht durchzudringen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden haben nicht gen\u00fcgend daf\u00fcr gesorgt, dass die betroffenen Strassenanst\u00f6sser Einw\u00e4nde gegen das Strassenprojekt, die sich allenfalls erst in der Gesamtschau mit der nach der Planauflage vorgesehenen Anpassung bei der L\u00e4rmsanierung aufdr\u00e4ngten, noch nachtr\u00e4glich wirksam in die erstinstanzliche Entscheidfindung einbringen konnten. Diese Geh\u00f6rsverletzung ist allerdings im vorliegenden, vereinigten Beschwerdeverfahren geheiltworden (E. 4). Bei der Strasse handelt es sich um eine verkehrsorientierte Strasse (E. 6). Die R\u00fcgen, mit denen eine mangelhafte L\u00e4rm\u00fcberpr\u00fcfung, insbesondere im L\u00e4rmgutachten, behauptet wird, sind nicht geeignet, ernsthafte Zweifel an den in dieser Hinsicht getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen zu wecken (E. 7). Das Verkehrsgutachten und das Dokument Interessenabw\u00e4gung sind \u2013 auch unter Einbezug des L\u00e4rmgutachtens \u2013 als vollst\u00e4ndig und schl\u00fcssig zu beurteilen (E. 8). Die umstrittene funktionelle Verkehrsanordnung ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 9).\r\rNichteintreten auf die Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers 2. Abweisung der Beschwerden der Beschwerdef\u00fchrenden 1 und 3, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:35:23", "Checksum": "d03edea8f23a5d3c05ec57be90697ed3"}