{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00654_2024-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224277&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1abda0a9bf624e6779c6eb347f616671"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00654"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00654"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00654"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2024  VB.2023.00654"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerung/Rechtsverz\u00f6gerung | [Nachdem das Verwaltungsgericht einen Anspruch der Beschwerdef\u00fchrerin auf Entsch\u00e4digung wegen missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung im Verfahren VB.2020.00562 festgestellt hat, ist vorliegend die Berechnung der Entsch\u00e4digungsh\u00f6he sowie ein Verrechnungsanspruch strittig.] Das Rekursverfahren dauerte 19 Monate und die Sache wurde von der Vorinstanz nicht bef\u00f6rderlich behandelt. Sie verletzte damit das Beschleunigungsgebot (E. 3.3).  F\u00fcr die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung f\u00fcr missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung ist auf den letzten bezogenen Bruttomonatslohn abzustellen, wobei bei Angestellten im Stundenlohn die Berechnung eines Durchschnitts \u00fcber mehrere Monate vorzunehmen ist. Die Anzahl der zu ber\u00fccksichtigenden Monate bestimmt sich nach den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls. Entscheidend ist, dass das Ergebnis f\u00fcr das zuletzt ausge\u00fcbte Pensum repr\u00e4sentativ ist (E. 4.3). Die Entsch\u00e4digungsforderung wird erst am letzten Tag des Arbeitsverh\u00e4ltnisses f\u00e4llig, auch wenn sie schon zuvor gemahnt wurde (E. 5.2).  Der Beschwerdegegner kann eine nach Ablauf des Lohnfortzahlungsanspruchs versehentlich geleistete Lohnzahlung zur\u00fcckfordern bzw. verrechnen (E. 6). Teilweise Gutheissung betreffend die Verletzung des Beschleunigungsgebots."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:32", "Checksum": "e3255df24e43cd129b86289dc59b9210"}